19.08.2025 BDC|News
Gesetzliche Klarstellung: Vertragsärzte sind auch im Bereitschaftsdienst selbstständig

Eine gesetzliche Klarstellung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Vertragsärztinnen und -ärzten im Bereitschaftsdienst der KV ist auf der Zielgeraden.
Einen entsprechenden Passus enthält der Anfang August im Kabinett verabschiedete Entwurf des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (vormals „Pflegekompetenzgesetz“).
Danach soll in einem neuen Absatz 3a des Paragrafen 95 SGB V festgehalten werden, dass es sich bei der Teilnahme am vertragsärztlichen Notdienst „sozialversicherungsrechtlich um einen Annex zur Haupttätigkeit handelt“, wie es in der Begründung heißt. Damit hätten Niedergelassene künftig Rechtssicherheit, auch im organisierten Bereitschaftsdienst selbstständig unterwegs zu sein.
Der neue Absatz im Wortlaut: „Tätigkeiten im Notdienst, zu denen ein Vertragsarzt aufgrund seiner jeweiligen Zulassung verpflichtet ist, sind sozialversicherungsrechtlich entsprechend seiner Tätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu bewerten.“
Wie es in der Begründung weiter heißt, sind darin andere Dienste („außerhalb der aus ihrer Zulassung folgenden Verpflichtung“) ebensowenig umfasst wie Notdienste, die „von anderen Ärztinnen und Ärzten erbracht werden“.
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Weitere aktuelle Artikel
06.11.2023 BDC|News
14. Jahrestagung LV BDC|Hessen 06. Dezember 2023
Gemeinsam mit der HCV Mitgliederversammlung. Der Termin ist eine Fortbildungsveranstaltung.
02.11.2023 BDC|News
Kindertraumatologie als Kompaktseminar für D-Ärzte/-Ärztinnen
Kompaktseminar zur Versorgung unfallverletzter Kinder in Dresden.
02.11.2023 BDC|News
Jahrestagung BDC|Hamburg am 22.11.2023
Der BDC|Hamburg lädt seine Mitglieder für den 22.11.2032 ganz herzlich zu seiner Jahrestagung ein. Anmeldung bitte bis 15.11.2023.
01.11.2023 BDC|News
Editorial 11/2023: Neurochirurgie vor großen Aufgaben
Die Gesundheitspolitiker von Bund und Ländern haben in den letzten Monaten zur Umsetzung der geplanten Krankenhausreform viel Arbeit investiert. Einig ist man, dass hierzu ein Strukturwandel in der stationären Versorgung notwendig ist. Die stationäre Versorgung kann nicht ohne Berücksichtigung der ambulanten Versorgung reformiert werden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.