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Der G-BA hat heute mit den Beratungen zur Aufnahme zweier planbarer Eingriffe am Herzen in seine Zweitmeinungs-Richtlinie begonnen.  Es geht um die Implantation eines Defibrillators beziehungsweise Herzschrittmachers und um eine elektrophysiologischen Herzuntersuchung mit dem Veröden krankhafter Herzmuskelzellen (Ablation). Nach Einschätzung des G-BA werden die ersten Patienten Ende 2021/Anfang 2022 einen Anspruch auf eine Zweitmeinung für die beiden neu hinzugekommenen Eingriffe geltend machen können.

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