07.06.2024 BDC|News
Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform liegt vor

Eine sogenannte notdienstliche Akutversorgung soll künftig zum Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gehören. So sieht es der Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform vor, der aktuell kursiert. Die KVen sollen demnach verpflichtet werden, „24 Stunden an sieben Tagen in der Woche sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende notdienstliche Versorgung bereitzustellen“.
Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (kurz: Notfallgesetz) wird nun also ein neuer Begriff eingeführt, und zwar die „notdienstliche Akutversorgung“. Damit erfolgt eine Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der KVen. Die notdienstliche Akutversorgung „umfasst die vertragsärztliche Versorgung in Fällen, in denen eine sofortige Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die notdienstliche Versorgung ist durchgängig, das bedeutet 24 Stunden täglich, sicherzustellen.
Die Sicherstellung der notdienstlichen Akutversorgung soll laut Gesetzentwurf darüber hinaus umfassen, dass die KVen sich an den ebenfalls im Zuge der Notfallreform geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) beteiligen sowie 24 Stunden täglich einen „aufsuchenden Dienst“ anbieten müssen. Für letzteren soll jedoch auch „qualifiziertes nichtärztliches Personal“ eingebunden werden dürfen.
Kernstück des INZ soll laut Gesetzentwurf die zentrale Ersteinschätzungsstelle sein. Von dort aus sollen die Patientinnen und Patienten der richtigen Struktur innerhalb des INZ zugewiesen werden. Geplant ist, dass dies in Zukunft über eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung geschieht.
Auch über die geplanten Mindestöffnungszeiten für die ans INZ angebundenen Notdienstpraxen gibt der Gesetzentwurf bereits Auskunft: Diese sollen an Wochenenden und Feiertagen mindestens von 9 Uhr bis 21 Uhr, mittwochs und freitags mindestens von 14 Uhr bis 21 Uhr und montags, dienstags und donnerstags mindestens von 18 Uhr bis 21 Uhr geöffnet sein.
Ebenfalls steht schon seit Längerem fest, dass im Zuge der Notfallversorgungsreform die Nummer der Terminservicestellen der KVen (116 117) mit der Nummer der Rettungsleitstellen (112) vernetzt werden soll. Konkret geplant ist nun, dass die 116 117 in Terminservicestellen und sogenannte Akutleitstellen aufgeteilt wird.
Des Weiteren macht der Gesetzentwurf konkrete Vorgaben zur Erreichbarkeit der Akutleitstellen. Diese sollen „24 Stunden täglich und spätestens innerhalb von drei Minuten in 75 Prozent der Anrufe und zehn Minuten in 95 Prozent der Anrufe unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer (…) und 24 Stunden täglich über digitale Angebote erreichbar“ sein.
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Quelle: Ärztenachrichtendienst
Weitere aktuelle Artikel
01.04.2026 BDC|News
Was bringt der neue BDC-Messenger von Doctolib Connect?
Der Messenger bietet BDC-Mitgliedern exklusiv eine Plattform zum Netzwerken und datensicheren Austausch von Informationen unter Chirurginnen und Chirurgen. Darüber hinaus stellt der BDC hier relevante aktuelle Informationen rund um den chirurgischen Beruf bereit. Seien Sie immer auf dem neuesten Stand zu den Themen wie Vergütung, Rechtstipps, etc. Los geht’s!
01.04.2026 BDC|News
Why I do it! Dr. Tillman L. Krones
Meine Begeisterung und Faszination für die Chirurgie rühren sicherlich primär vom Operieren her. Das händische und handwerkliche Arbeiten direkt am Patienten bereitet mir unglaublich viel Freude.
30.03.2026 BDC|News
KidsClub auf dem DCK 2026 in Leipzig
Auf dem Chirurgiekongress 2026 in Leipzig können Sie Ihre Kinder an allen Kongresstagen zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr durch den KidsClub im CCL Congress Center Leipzig betreuen zu lassen.
20.03.2026 Aus- & Weiterbildung
Passion Chirurgie 03/QI/2026: Chirurgischer Nachwuchs
Die Förderung des chirurgischen Nachwuchses bleibt eine der zentralen Herausforderungen unseres Fachs – gerade vor dem Hintergrund aktueller gesundheitspolitischer Veränderungen und weiterhin bestehender struktureller Hürden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

