In einer Presseerklärung vom 11.06.2021 gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, dass Krankenhausärztinnen und -ärzte weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen können. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der zusätzliche Gang zur Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können Arzneimittel bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler verordnet werden.
Die Erkenntnis der Industrie, dass den Anforderungen der modernen Geschäftswelt besser und effizienter mit gemischtgeschlechtlichen Teams begegnet werden kann, hat in einigen Unternehmen bereits zur Einführung einer Frauenquote geführt. Nicht zuletzt der drohende Fachkräftemangel durch die demographische Entwicklung bewirkt, dass der Blick dieser Unternehmen dahingehend geschärft wird, die zweite Hälfte des Arbeitsmarktes für sich zu gewinnen. Die Tatsache, dass heute bereits 60 bis 70 Prozent der Medizinstudenten weiblich sind und es damit in Zukunft zwingende Notwendigkeit sein wird, diesen Nachwuchs für die Chirurgie zu begeistern, hat der BDC seit langem erkannt. So sollen mit der Kampagne „Nur Mut – kein Durchschnittsjob ChirurgIn“ Medizinstudentinnen gezielt angesprochen werden. Die Websitewww.chirurg-werden.deund das vorliegende Heft unterstützen diese Aktivitäten.
Die chirurgische Therapie der Adipositas erfährt zunehmend auch in Deutschland die ihr gebührende Aufmerksamkeit. Nach wie vor sind adipöse Menschen in Deutschland derzeit unterversorgt, insbesondere weil die Finanzierung therapeutischer Maßnahmen – konservativ wie chirurgisch – nicht gesichert ist. Gemäß statistischem Bundesamt war 2009 ein Anteil von 51 Prozent der erwachsenen Bevölkerung (60 Prozent Männer, 43 Prozent Frauen) in Deutschland übergewichtig. Betrachtet man die Daten der Mikrozensus-Befragungen 1999 bis 2009 genauer, so ist dies noch wesentlich problematischer.
Die in anderen europäischen Ländern durchaus übliche ärztliche Betätigung als Honorararzt oder Konsiliararzt ist in Deutschland relativ neu. Wir erleben hier zurzeit eine fast dramatisch zu nennende Zunahme honorarärztlicher Tätigkeit, die die Versorgungsrealität bereits erheblich verändert. An 65 Prozent der Kliniken arbeiten bereits Honorarärzte, an 33 Prozent der chirurgischen Abteilungen sind Honorarärzte beschäftigt. Es ist dringlich geboten, die Ursache und Wirkungen dieser Veränderungen zu analysieren und zu diskutieren.
In der Medizin und insbesondere in der Chirurgie gilt die Weisheit: eine Methode ist dann ausgereift und wird zum Goldstandard, wenn sie über Jahre unverändert und alternativlos Bestand hat. Im Umkehrschluss wissen wir, dass eine Vielzahl von konkurrierenden Therapieverfahren letztlich nur beweist, dass alle nicht wirklich erfolgreich sind. Betrachtet man unter diesem Aspekt die Gesundheitspolitik der letzten Jahre und daraus resultierend die in immer kürzeren Abständen über uns hereinbrechenden Neuregelungen im KV-System, so bleibt die nüchterne Feststellung: alles Murks!
Darüber kann man sich trefflich erregen, Schuldige suchen oder vermeintlich Schuldige auch ohne große Suche einfach mal benennen, man kann in tiefe Depression verfallen oder das Ganze mit einer ordentlichen Portion Galgenhumor ins Lachhafte verweisen. Leider nützt ein solches Verhalten dem Patienten überhaupt nicht.