01.01.2018 Politik
Honorarbericht für das 4. Quartal 2015

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise.
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.
Nunmehr liegt der Bericht über die Honorarentwicklung im 4. Quartal 2015 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitrum vor. As letzter Band des Jahres enthält er als Sonderthema die Gesamtschau der Honorardaten des Jahres 2015 in der Entwicklung gegenüber dem Vorjahr.
HIER finden Sie neben dem aktuellsten Honorarberichte der KBV Informationen zu weiteren Arztgruppen, Zeiträumen und Kennzahlen.
Weitere aktuelle Artikel
01.12.2023 Politik
BDC-Praxistest: Neue flexible Ansätze für Sichten auf die medizinischen Daten tun Not
Anzahl und Komplexität von medizinischen Daten zu Patient:innen steigen kontinuierlich – z. B. durch Hinzukommen neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren, Multimorbidität oder Zunahme geriatrischer Fälle. So wird es immer schwieriger und aufwändiger, alle relevanten Daten im Blick zu halten. Dafür können – wie in anderen Branchen oft üblich – Dashboards zum Einsatz kommen, wobei klinische Dashboards eine hohe Flexibilität und Individualität bieten müssen und besondere Anforderungen haben.
24.11.2023 Politik
Bundesrat lehnt Transparenzgesetz zu Klinikreform ab
Das Transparenzgesetz stifte Verwirrung, kritisieren die Länder.
24.11.2023 Politik
Krankenhaureform: Neuer Arbeitsentwurf bis Ende November geplant
Nächstes Bund-Länder-Treffen in der zweiten Januarwoche 2024 zur Verständigung über einen Re-ferentenentwurf.
20.11.2023 Politik
G-BA Entscheidung: Recht auf Zweitmeinung auch bei künstlichem Hüftgelenk
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. November 2023 beschlossen,
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

