11.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz

- In letzter Zeit sind durch den Gesetzgeber im § 6 des Infektionsschutzgesetzes mehrfach Veränderungen bei den Meldepflichten für die Erstdiagnose einer Infektionskrankheit stellenden ÄrztInnen durchgeführt worden. Spezifische Meldepflichten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod werden je nach Infektionskrankheit unterschieden. Die Meldung hat innerhalb von 24 Stunden nach der Diagnosestellung zu erfolgen.
- Aktuell und neu in die Meldepflicht aufgenommen wurde der Verdacht, die Erkrankung und der Tod durch SARS-CoV-19.
- Zu beachten sind außerdem zahlreiche bundeslandspezifische Meldepflichten, die die ärztliche Meldepflicht teilweise massiv erweitern.
- Die im jeweiligen Bundesland gültigen Meldepflichten sind zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Meldepflichtige_Krankheiten/Meldepflichtige_Krankheiten_node.html
Die parallel existierende Meldepflicht für Untersuchungslaboratorien nach § 7 IfSG für Labornachweise definierter Krankheitserreger entbindet den die Krankheitsdiagnose stellenden Arzt nicht von der o.g. ärztlichen Meldepflicht.
Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Popp W, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz. Passion Chirurgie. 2020 Juli; 10(9): Artikel 04_05.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren
Prof. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk
Krankenhaushygiene/ UmweltschutzUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Dr. med. Ricarda Schmithausen
KoordinationUniversitätsklinikum Bonn (UKB)Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit (IHPH)
Dr. rer. nat. Wolfgang Kohnen
Stellvertretender Abteilungsleiter im Bereich Krankenhaushygiene, Krankenhaushygieniker, Beauftragter für das QualitätsmanagementAbteilung für Hygiene und InfektionspräventionUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzWeitere aktuelle Artikel
01.09.2024 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Nosokomiale Infektionen – Zahlen
Im Mai 2024 sind im Deutschen Ärzteblatt die Ergebnisse der letzten Punkt-Prävalenz-Erhebung 2022 nosokomialer Infektionen in Deutschland veröffentlicht worden. Danach lag die Prävalenz bei 4,9 %, davon im Erfassungshaus erworben waren 3,6 %.
01.08.2024 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Wie sind Explantate für Patienten aufzubereiten?
Der Hersteller ist zunächst der Eigentümer jedes Implantats, durch dessen
01.06.2024 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Achtung bei Wechsel der Händedesinfektionsmittel
Händedesinfektionsmittel müssen in der VAH-Liste (Verbund für Angewandte Hygiene e.V.) gelistet sein. Bei der hygienischen Händedesinfektion war es früher einfach, da praktisch alle Präparate eine Einwirkzeit von 30 Sekunden hatten. Dies entsprach auch der Praxis, dass bei gründlicher Verteilung (ca. 3 ml) und Verreibung es etwa 30 Sekunden dauert, bis die Hände trocken sind.
01.05.2024 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Nagellack vor Operationen?
Frage Bei uns in der Klinik kam das Thema „Ist
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.