22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
09.11.2015 Krankenhaus
Politik verabschiedet sich vom Grundsatz “ambulant vor stationär”
Verschiebung von Finanzmitteln aus dem ambulanten in den stationären Bereich
09.11.2015 Politik
Vergütung von Klinik- und Vertragsärzten endlich angleichen
Vertragsärzte verdienen weniger als Klinikärzte
01.11.2015 Politik
Implantatpass: Pflicht ab 1. Oktober 2015
Laut Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sind Gesundheitseinrichtungen und ambulante Zentren, die
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

