10.10.2019 Krankenhaus
Bundeskabinett beschließt Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz

Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist das Ziel des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG), dem das Bundeskabinett am Mittwoch (09.10.2019) zugestimmt hat. Ersatzlos gestrichen wurde aus dem Gesetzentwurf die Absicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), auch regionale Krankenkassen bundesweit wählbar zu machen. Das Vorhaben scheiterte insbesondere am Widerstand der Länder und der AOK. Wenig verwunderlich ist daher auch die Umbenennung des geplanten Gesetzes: Bisher trug der Entwurf den Titel Faire-Kassenwahl-Gesetz.
Das GKV-FKG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Zu den Inhalten des GKV-FKG gehören insbesondere:
Neue Haftungsregeln
Verwerfungen im Wettbewerb, die durch die historisch entstandenen Haftungsregelungen verursacht sind, sollen beseitigt werden. Heute zahlen bei der Auflösung, Schließung oder Insolvenz einer Kasse zuerst die anderen Krankenkassen der gleichen Kassenart. Künftig wird die Last fair verteilt unter allen Krankenkassen.
Neue Verhaltensregeln für den Wettbewerb
Die Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen werden klarer und verbindlicher definiert. Auch die Unterlassungsansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei wettbewerbswidrigem Verhalten werden ausgeweitet.
Neue Strukturen des GKV-Spitzenverbandes
Um eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen, werden die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes weiterentwickelt. Dazu wird ein neuer Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geschaffen, der mit Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt ist. Künftig soll es auch eine Frauenquote in den Entscheidungsgremien geben. Der GKV-Spitzenverband selbst lehnt die Änderungen als Beschneidung der Selbstverwaltung ab.
Mehr Transparenz, bessere Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden
Die bisher geltenden Rahmenbedingungen für den Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen werden konkretisiert, um Transparenz, Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene zu stärken. Die ursprünglich von Minister Spahn mit der bundesweiten Öffnung aller Krankenkassen geplante einheitliche Aufsichtszuständigkeit des Bundesversicherungsamtes (BVA) ist mit dem beschlossenen Entwurf vom Tisch.
Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 09.10.2019
Weitere aktuelle Artikel
09.10.2018 Krankenhaus
38 % der Krankenhauspatienten im Jahr 2017 operiert
Bei 38 % (7,1 Millionen) der 18,9 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2017 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert.
02.10.2018 Krankenhaus
DKG zum Qualitätsreport des IQTIG
Der diesjährige Qualitätsreport des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zeigt einmal mehr die herausragende Qualität in deutschen Krankenhäusern. 1.516 Kliniken lieferten 2,5 Millionen Datensätze zur externen stationäre Qualitätssicherung für das Erfassungsjahr 2017.
10.08.2018 Krankenhaus
Barmer Krankenhausreport 2018
In Deutschland leiden rund 200.000 Frauen und Männer über 65 Jahren an einer erweiterten Bauchschlagader, einer im schlimmsten Falle tödlichen Gefahr. Wie hoch deren Sterberisiko im Falle einer planbaren Operation ist, hängt davon ab, wie und in welchem Krankenhaus operiert wird. Das geht aus dem BARMER-Krankenhausreport 2018 hervor, der am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.
09.08.2018 Krankenhaus
328.500 Pflegevollkräfte für 19,5 Millionen im Krankenhaus behandelte Fälle im Jahr 2017
Im Jahr 2017 versorgten 328 500 Pflegevollkräfte knapp 19,5 Millionen stationär im Krankenhaus behandelte Fälle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 3 400 Pflegevollkräfte oder 1,0 % mehr als im Jahr zuvor. Bei Vollkräften handelt es sich um die auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten im Pflegedienst.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.