24.04.2025 Politik
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen. Dieses wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem Artikel 10 zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, womit sich die Entschädigung für Gerichtsgutachten ab 01.06.25 erhöhen werden.
• Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
• Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
• Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
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18.04.2017 Aus- & Weiterbildung
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Der Studentenstreik 1988/89 (UniMut), der letztlich zur Entwicklung eines reformierten Curriculums für Mediziner führte, basierte im Wesentlichen auf zwei Kritikpunkten am herkömmlichen Studium: Der Wissensstoff wurde überwiegend in überfüllten Veranstaltungen in Vorlesungsform angeboten, der zur Passivität verdammte. Fächer wie Anatomie, Physiologie und Biochemie wurden weitgehend isoliert voneinander dargestellt, auch den klinischen Disziplinen fehlte der gemeinsame Bezug.
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