05.05.2021 Aus- & Weiterbildung
Deutscher Ärztetag: Studierende weiterhin für zügige Reform des Medizinstudiums

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) forderte anlässlich des 124. Deutschen Ärztetages erneut die Politik auf, endlich das Medizinstudium zu reformieren. „Die Novelle der Approbationsordnung ist überfällig – sie passt das Medizinstudium von gestern an die Medizin von morgen an“, betonte bvmd-Präsident Lucas Thieme in seiner Videobotschaft im Rahmen der Eröffnung des virtuellen Deutschen Ärztetages.
Finanzierungsvorbehalte und offene Fragen müssten umgehend geklärt werden, damit die neue Ärztliche Approbationsordnung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könne. Für viele der Neuerungen im aktuell vorliegenden Referentenentwurf hätten die Ärzteschaft und die Medizinstudierende seit Jahrzehnten gekämpft, sagte Thieme. Sie seien Bestandteile des Masterplans Medizinstudium 2020: Mehr Praxisnähe mit der konsequenten Ausrichtung des Studiums auf grundlegende ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, eine Aufwertung der ambulanten Medizin und die Berücksichtigung der Digitalisierung. Einen besonderen Fokus legte der bvmd-Präsident auf das Praktische Jahr (PJ). „Hier konnten wir den Anliegen der Studierenden mit zahlreichen Stellungnahmen, einem Aktionstag mit Demonstrationszügen in einigen Universitätsstädten und schließlich einer Petition mit mehr als 100.000 Unterzeichnenden Gehör verschaffen“, berichtete er. Die Medizinstudierenden seien erfreut, dass im aktuellen Referentenentwurf zur Reform der Approbationsordnung den studentischen Forderungen nach einer Lockerung der Fehlzeitenregelung, nach PJ-begleitenden Lehrveranstaltungen, nach einem Zugang zu den Patientenverwaltungssystemen und nach einer klaren Verantwortlichkeitsstruktur weitgehend entsprochen wurde.
Durch großes Engagement sei es ferner gelungen, die pandemiebedingte Wiedereinführung des Hammerexamens in den meisten Bundesländern abzuwenden und die Wahlfreiheit im Praktischen Jahr zu erhalten sowie eine Ausnahmeregelung für COVID-19-bedingte Fehlzeiten im Praktischen Jahr durchzusetzen.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
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