02.04.2020 Politik
BMG: Versorgung bei Atemschutzmasken sichern

Krisenstab der Bundesregierung gibt neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen bekannt
Der Schutz des medizinischen Personals hat oberste Priorität. Deswegen hat sich die Bundesregierung frühzeitig entschieden, auch zentral medizinische Schutzausrüstung zu beschaffen. Solche Schutzausrüstung ist aber in Zeiten der Pandemie ein weiterhin knappes Gut. Die Versorgungslage für Schutzausrüstungen ist durch die weltweite Nachfrage extrem angespannt. Hier gilt es jetzt pragmatische und zielführende aber dennoch sichere Lösungen zu finden, um die Versorgung des medizinischen Personals mit Atemmasken mit Filterfunktion (FFP 2 und FFP 3) zu gewährleisten.
Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit ist dem Krisenstab der Bundesregierung daher ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren von Atemschutzmasken vorgestellt worden. Zukünftig gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen. Dazu sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten: Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen. Es kann in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist in den Einrichtungen des Gesundheitswesens mit vorhandenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden, ohne das Schutzniveau zu senken.
Dazu erklären Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Der Schutz des Personals im Gesundheits- und Pflegebereich hat oberste Priorität. Es ist gut, dass wir hier schnell und vorausschauend eine sichere Lösung für mögliche Lieferengpässe finden konnten. Es werden gleichzeitig alle Anstrengungen unternommen, ausreichend neue Schutzmasken auf dem Weltmarkt zu ordern.“
Detaillierte Informationen finden Sie im Papier des Krisenstabs zum Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens, welches unter Einbeziehung des RKI, BfArM sowie IFA entstanden ist.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 01.04.2020
Weitere aktuelle Artikel
20.09.2025 Aus- & Weiterbildung
Weiterbildung weitergedacht
Zukunft der chirurgischen ärztlichen Weiterbildung im Kontext der Krankenhausstrukturreform Der
20.09.2025 Arbeitsbedingungen
Um Leben und Tod – Deutschlands Kliniken stecken in der Krise
Dieser Artikel stammt aus DER SPIEGEL Nr. 32/5.8.2023. Er galt unter den Einsendungen für den BDC-Journalistenpreis 2024 als einer der Favoriten. Zum Schwerpunktthema „Krankenhausreform“ passt dieser Artikel, auch wenn er schon etwas älter ist.
20.09.2025 BDC|News
Editorial 10/2025: Krankenhausstrukturreform – Chancen für die Chirurgie
Anfang August wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) vorgelegt, der jetzt in den Fachgremien diskutiert und kommentiert wird.
20.09.2025 Politik
Umsetzung des Krankenhausplans in NRW – Lehren für die Chirurgie
Das 2018 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) beauftragte Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen (Lohfert & Lohfert AG, TU Berlin) bildete die Grundlage für eine der tiefgreifendsten Reformen im deutschen Gesundheitswesen seit Jahrzehnten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.