01.01.2018 Politik
Neues zur Weiterbildungsordnung
Trotz einstimmigen Beschlusses der gemeinsamen Weiterbildungskommission von BDC/DGCH und allen chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften inklusive deren Berufsverbänden zum Verzicht auf die Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie bei Einrichtung einer gemeinsamen Kompetenzsäule Allgemein- und Viszeralchirurgie wurde auf dem 120. Deutschen Ärztetag in Freiburg erneut der Erhalt der Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie von den Delegierten der Landesärztekammern beschlossen. Die Weiterbildungskommission der Fachgesellschaften und der Berufsverbände hatte sich dann darauf geeinigt, an der Beschreibung der Inhalte aktiv mitzuwirken.
Von Seiten der Unfallchirurgie und Orthopädie wurde darauf hingewiesen, dass aus ihren Fachbereichen keine elektiven Maßnahmen, wie z. B. Gelenksersatz, in die Kompetenzbeschreibungen aufgenommen werden, sondern es sich primär um notfallmäßige Eingriffe aus diesem Gebiet handeln soll. Ferner wurde beschlossen, dass nach Erlangung der Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie keine Kompetenz zur Speziellen Viszeral- oder Unfallchirurgie angestrebt werden kann.
Der jetzige Facharzt für Allgemeine Chirurgie weist eine Weiterbildungszeit von 72 Monaten auf, wobei jeweils 18 Monate in der Viszeral- und Unfallchirurgie in entsprechenden zur Weiterbildung zugelassenen Kliniken abgeleistet werden müssen. Zudem sind jeweils sechs Monate in der Notfallaufnahme und Intensivmedizin obligat. In der Viszeralchirurgie sind u. a. mehr als 400 operative Eingriffe notwendig; in der Unfallchirurgie und Orthopädie sind u. a. 200 konservative Behandlungen von Distorsionen und Frakturen sowie 100 Osteosynthesen bei Frakturen und Osteotomien vorgesehen. Wie diese Empfehlung der BÄK, die im sogenannten „Wiki-BÄK“ zur Kommentierung steht, nun von den Landesärztekammern umgesetzt und vor allem auch von den weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte angenommen wird, bleibt abzuwarten.
Als Zusatzweiterbildung steht zudem die Notfallmedizin mit einer Weiterbildungszeit von 24 oder 36 Monaten derzeit in der Diskussion. Ein endgültiges Konzept dieser Zusatzweiterbildung steht dabei noch aus. Der Antrag auf eine Zusatzweiterbildung Einsatz- und Katastrophenchirurgie, der primär mit Unterstützung der Bundeswehr und weiteren Hilfsorganisationen vorgelegt worden ist, wurde vorerst abgelehnt. Weitere Gespräche zwischen der Bundeswehr und den Fachgesellschaften – allerdings nicht mit dem Ziel einer Zusatzweiterbildung, sondern zur Beschreibung einer möglichen speziellen Qualifikation bei diesem „Modellversuch“ – sind hierzu geplant.
Autor des Artikels
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident des Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Referat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/WeiterbildungskommissionLuisenstr. 58/5910117Berlin kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
16.04.2024 Aus- & Weiterbildung
DCK 2024: Sessionplaner und App verfügbar
In knapp einer Woche startet der Präsenzteil des Deutschen Chirurgie
15.04.2024 BDC|News
Praktischer Workshop: Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie 23.-25.05.2024 Berlin
Zwischen Stationsbetreuung und Fortbildung fehlt oft die Zeit für das
01.04.2024 Politik
Ambulantes Operieren – Wer will das eigentlich?
Das ambulante Operieren hinkt in Deutschland nach wie vor deutlich hinter vergleichbaren mitteleuropäischen Ländern hinterher. Die Patienten und die Krankheitsbilder unterscheiden sich im Grunde nicht, auch die ärztliche Qualifikation der operierenden Fächer ist nicht anders. Woran liegt es also, dass wir ambulantes Operieren nicht in größerem Umfang anbieten?
01.04.2024 Politik
Ambulantes Operieren und Hybrid-DRG-Verordnung im Zeitalter der Krankenhausreform aus Sicht der Kliniken
Vorbemerkung: aktualisiert am 22.4.2024. Derzeit ändert sich die Gesetzeslage nahezu
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.