12.05.2023 Politik
Länder zerlegen Krankenhausreform

Die Bundesländer lehnen einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ab und torpedieren damit die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in erheblichem Maße. Der Plan des Bundesministers, die Krankenhäuser in Deutschland in drei Qualitätsstufen (Level I – III) einzuteilen und einheitliche Leistungsgruppen einzuführen, wird damit immer weiter verwässert.
Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform war Lauterbach auf die Kollegen bereits zugegangen und hatte sich von einigen Positionen verabschiedet. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, ist er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, in Level-I-Häusern zuzulassen.
Der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs äußert „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ und geht auch deshalb in seinen „Kernforderungen“ an die Bundesregierung sehr weit. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, heißt es, und müsse „ohne Abstriche in Länderhand bleiben“.
Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampelregierung dürfe sie aber nicht vorschreiben: „Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind – ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit – für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig.“
Die Leistungsgruppen werden ebenfalls in Frage gestellt. Man gesteht zu, dass „bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen“ sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: „Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.“
Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es „gesetzliche Öffnungsklauseln“ geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.
Quelle: FAZ
Weitere aktuelle Artikel
01.03.2026 Aus- & Weiterbildung
Familie gründen in der Weiterbildungszeit
Die Entscheidung, eine Familie zu gründen, ist naturgemäß hochgradig individuell. Sie hängt von Lebensumständen, Partnerschaft und persönlicher Gesundheit ab. Reine Privatsache ist sie jedoch nicht. Gerade in der eng getakteten Zeit der chirurgischen Weiterbildung besteht eine unauflösbare Verzahnung von Berufs- und Privatleben.
01.03.2026 Aus- & Weiterbildung
Editorial 03/QIV-2026: Chirurgischer Nachwuchs
In dieser Ausgabe stellen wir, wie im letzten Jahr, aktuelle Aspekte der Nachwuchsaktivitäten des BDC dar. Im Mittelpunkt der Diskussion standen dabei in den letzten zwölf Monaten die Umsetzung der Leistungsgruppen in Nordrhein-Westfalen und ihre Ausbreitung auf die Bundesrepublik, sowie die Einführung der Hybrid-DRGs.
01.03.2026 Aus- & Weiterbildung
Young Surgeons Club @ BDC – Wieso, weshalb, warum?
Das Thema Nachwuchsmangel in der Chirurgie ist älter als viele Mitglieder unseres neuen Young Surgeons Club (YSC). Es wird seit Jahren intensiv diskutiert und von verschiedensten Akteuren bearbeitet. Man darf und muss sich daher die Frage gefallen lassen: Warum ruft der BDC, der mit seinem Nachwuchsressort und etablierten Formaten wie „Nur Mut“, „Staatsexamen und Karriere“, der eAkademie und zahlreichen Webinaren bereits „gut aufgestellt“ ist, nun ein weiteres Forum ins Leben?
01.03.2026 Sektorübergreifend
Ambulantes Operieren im Krankenhaus ist möglich! Teil 1
Im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung stehen die Krankenhäuser vor der Aufgabe, angeschlossene OP-Zentren zu errichten, wenn nicht bereits geschehen. Dies bringt umfängliche Herausforderungen sowohl für Klinikbetreiber als auch für künftig ambulant arbeitende Chirurginnen und Chirurgen mit sich.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

