01.05.2019 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Impfungen zum Personalschutz

Zu den Maßnahmen der Primärprävention gehört, dass das Personal entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) geimpft ist.
Dies betrifft Standard-Impfungen wie solche gegen
- Tetanus (T),
- Diphtherie (d),
- Pertussis (ap) (heute möglichst als Dreifachimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis Tdap) und
- Polio.
Aufgrund der Tätigkeit im Gesundheitswesen kommen hinzu Impfungen gegen
- Hepatitis B (möglichst kombiniert mit Hepatitis A) und
- Influenza (Grippe) sowie für spezielle Tätigkeiten (z. B. Notaufnahme, Kinderklinik), falls keine Immunität vorliegt, Impfungen gegen
- Masern,
- Mumps,
- Pertussis,
- Röteln und
- Varizellen.
Seit 2015 darf der Arbeitgeber nach § 23a Infektionsschutzgesetz personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter zur Immunität bzw. zu Schutzimpfungen erfragen, soweit die entsprechenden Krankheiten durch Schutzimpfungen bekämpft werden können. Bei Neueinstellungen empfiehlt sich eine Aufnahme in den Arbeitsvertrag, dass die Bereitschaft zu derartigen Impfungen gegeben ist.
Der Kurz-Tipp gibt die Meinung der Autoren wieder.
Popp W, Zastrow KD: Impfungen zum Personalschutz. Passion Chirurgie. 2019 Mai; 9(05): Artikel 04_04.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktieren
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
01.03.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Impfstatus der Beschäftigten darf abgefragt werden
Durch das Präventionsgesetz (2015) wurde ein neuer § 23a („Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten“) in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt: „Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
01.02.2018 Hygiene
Hygiene-Tipp: Allergie auf Händedesinfektionsmittel?
Die alkoholische Händedesinfektion ist so häufig wie nur möglich durchzuführen und sie führt normalerweise auch zu keinen Hautschäden. Es ist empfehlenswert darauf zu achten, dass Präparate eingesetzt werden, die frei von Parfümen sind, da diese Allergien auslösen können.
01.01.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Gute Vorsätze für 2018
Bis heute wissen Ärzte und Pflegepersonal häufig nicht, dass die Händedesinfektion nur dann Erfolg hat, wenn die Hände über mindestens 30 Sekunden klatschnass sind. Trockene Hände gegeneinander zu reiben bringt nämlich nichts!Man sieht täglich Mitarbeiter, die den Mund-Nasen-Schutz immer noch falsch oder gar nicht tragen. Wir suchen im Nasen-Rachen-Raum nach MRSA und anderen nosokomialen Infektionserregern und finden sie dort auch. Klar, er ist ja auch der „Anfang vom Darm“.
01.12.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienepersonal fehlt noch in vielen Krankenhäusern
Nach einer Antwort der Bundesregierung im Jahr 2017 verfügen immer noch viele Krankenhäuser über keinen Krankenhaushygieniker und sogar keine Hygienefachkraft.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.