16.05.2023 Politik
Gemeinsamer Bundesausschuss: Bericht zur Zahl der Zweitmeinenden veröffentlicht

Um vor planbaren Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen, haben Patientinnen und Patienten im Fall der Schulterarthroskopie die zahlenmäßig größte Auswahl an registrierten Leistungserbringern – bundesweit haben 451 Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2021 diese Leistung angeboten. Bei geplanten Eingriffen an der Wirbelsäule hingegen waren mit bundesweit 50 die wenigsten Ärztinnen und Ärzte für eine Zweitmeinung registriert. So das Ergebnis des aktuellen Berichts zur Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen im Jahr 2021 eine Genehmigung als Zweitmeinende erhalten haben. Bezogen auf alle planbaren Eingriffe, für die es ein Zweitmeinungsverfahren gibt, verteilen sich die registrierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2021 so:
- Schulterarthroskopie: 451 (Zweitmeinungsverfahren besteht seit 2020)
- Hysterektomie (Gebärmutterentfernung): 426 (seit 2018/2019)
- Implantation einer Knieendoprothese: 341 (seit 2021)
- Tonsillektomie (Mandeloperation): 245 (seit 2018/2019)
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom: 63 (seit 2021)
- Eingriff an der Wirbelsäule: 50 (seit 2021)
Berichte wie diesen erstellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jährlich für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Sie zeigt darin, wie viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Dabei wird nach Vertrags-, Krankenhaus- und Privatärztinnen und -ärzten differenziert.
Zweitmeinungsleistungen können von ambulant oder stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, wenn sie eine entsprechende Genehmigung der KBV haben. Diese Möglichkeit besteht seit Ende 2018 zu mittlerweile 9 Indikationen. Zu drei davon (Herzkatheteruntersuchungen, Herzschrittmacher-Implantationen und Gallenblasenentfernungen) traten die entsprechenden Regelungen aber erst nach dem Jahr 2021 in Kraft, deshalb sind die Zahlen dazu im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten.
Quelle: G-BA
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Zur Weiterentwicklung der Entgeltsysteme werden die Klassifikationen OPS und ICD-10-GM auch für das Jahr 2018 wieder bearbeitet und angepasst. Eine Referenzdatei der vorläufigen Fassung des OPS für das Jahr 2018 finden Sie bei uns online unter www.dimdi.de - Klassifikationen, Terminologien, Standards - OPS - Kode-Suche - Vorabfassung OPS 2018. Die Metadaten (Importdateien für relationale Datenbanken) der Vorabfassung sowie eine vorläufige Aktualisierungsliste und eine vorläufige Überleitungstabelle finden Sie im Downloadcenter Klassifikationen des DIMDI. In die vorläufige Fassung sind Änderungen eingegangen, die sich aus dem Vorschlagsverfahren des DIMDI für die Version 2018 und dem Kalkulationsverfahren des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) ergeben haben. Die endgültige amtliche Fassung des OPS für 2018 veröffentlichen wir, sobald letzte offene Fragen geklärt sind. Für den OPS stellen wir dann wie gewohnt folgende Formate bereit: die Buchfassungen (PDF, ODT, HTML), ClaML/XML-Fassung, Metadaten, Überleitung und Aktualisierungslisten des Systematischen Verzeichnisses sowie die Buchfassungen (PDF, ODT) und die EDV-Fassung (TXT (CSV)) des Alphabetischen Verzeichnisses. Kontakt: Medizinische Klassifikationen Tel.: +49 221 4724-524 Ergänzende Informationen auf unserer Website: Basisinformationen zum OPS OPS Vorabfassung 2018 Onlinefassung OPS Vorabfassung 2018 kostenfrei im Downloadcenter Klassifikationen Weitere Informationen im Web: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zur Übersicht
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