01.03.2026 Politik
Berufspolitik aktuell: Störungen im Betriebsablauf
Was haben Deutsche Bahn und Politik gemeinsam? Beide haben einen Fahrplan, der allerdings zumeist nicht eingehalten wird. Auch das Bundesministerium für Gesundheit hat sich eine Art To-Do-Liste gegeben, eigentlich sogar mit Terminen, der aber wohlwollend gesagt, nur als vager Vorschlag interpretiert werden kann. Während bei der Bahn meist technische Störungen bedingt durch Personalmangel wegen fehlenden Geldes ursächlich für Verzögerungen im Betriebsablauf sind, fehlt zwar das Geld auch beim Staat, aber dort sind es vor allem schwer vereinbare Positionen der Koalitionspartner, die rasche Einigungen verhindern.
Natürlich hat man sich vor der gemeinsamen Regierungsbildung auf einen Koalitionsvertrag verständigt, der aber im Wesentlichen nur Ziele beschreibt, aber keine konkreten Lösungen. Die Konflikte kommen bei der Umsetzung. Die Einen wollen den Wirtschaftsstandort stärken (Lohnnebenkosten und Stabilisierung der Sozialabgaben), die Anderen keinesfalls irgendwelche Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren. Beides lässt sich gut begründen, ist aber nun mal leider im Ergebnis konträr. Dazu kommt das Problem unseres Föderalismus mit entgegengesetzten Interessen von Bund und Ländern. Notwendige Kompromisse werden durch die Unzahl von Lobbyisten, die naturgemäß jeweils eigene Interessen vertreten, nicht gerade erleichtert.
Streit ist entweder das Bemühen um Konsens oder die Lust an der Blockade.
Entsprechend stockt der Gesetzgebungsprozess an jeder denkbaren Ecke. Beispiel Krankenhausreform: Die war noch von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht worden mit dem KHVVG, soll jetzt aber wieder teilweise zurückgedreht werden, um erkennbare Härten und Versorgungsgefährdungen über ein Krankenhausanpassungsgesetz auszugleichen. Leicht vorstellbar, dass diejenigen, die in der letzten Regierung das Gesetz beschlossen haben, jetzt nicht wieder zurückrudern wollen, obwohl dies inhaltlich notwendig wäre. Also ist das neue Gesetz erstmal im Bundesrat gescheitert und muss in den Vermittlungsausschuss. „Störungen im Betriebsablauf – Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.“
Das nächste größere Projekt dürfte die Notfallreform werden. Auch hier prallen die Interessen vor allem der Lobbyisten aufeinander. Man wird sehen, was im parlamentarischen Verfahren von dem ursprünglichen Kabinettsentwurf übrigbleibt.
Noch nicht einmal im Stadium eines Referentenentwurfs befindet sich das viel diskutierte Primärarztmodell (oder vielleicht doch Primärversorgungsmodell?). Noch nicht einmal angefangen wurde die dringend erforderlich GKV-Finanzreform. Die soll in 2026 erste Züge annehmen. Wann dieser Zug den ersten Bahnhof erreicht, hängt davon ab, ob es ausreichend Zugbegleiter gibt, oder die Weichen bis dahin wieder eingefroren sind. Hier können Sie die Vorhabenliste des BMG einsehen: www.bit.ly/BMG-Vorhaben-26
Etwas Licht am Ende des Tunnels gibt es dennoch. Die Ministerin hat für eine Politikerin ziemlich deutlich gesagt, dass sie die neue GOÄ aufs Gleis setzen will. Aber Vorsicht: Auch die muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Rüggeberg JA: Störungen im Betriebsablauf. 2026 März; 16(03/I): Artikel 05_01.
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Online-Fernbehandlung: Chancen der Digitalisierung
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert die intelligente Nutzung neuer Technologien in der medizinischen Versorgung. Beispielsweise könnten durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes, das in der Ärzteschaft aktuell diskutiert wird, die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden. Als einen Bereich nennt der BVMed die Wundversorgung mit Bildübertragungen von Wunden an den behandelnden Arzt und gemeinsamen Videosprechstunden mit Wundspezialisten.
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AWMF fordert Gesundheitspolitik auf Basis evidenzbasierter Medizin
Das Patientenwohl soll für die künftige Bundesregierung der entscheidende Maßstab aller gesundheitspolitischen Entscheidungen werden. Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. begrüßt diese Aussage im neuen Koalitionsvertrag, kritisiert jedoch, dass unerwähnt bleibt, auf welcher Basis gesundheitspolitische Entscheidungen künftig getroffen werden sollen. Die wissenschaftliche Medizin und die Notwendigkeit wissenschaftlich belegbarer Maßnahmen ist mit keinem Wort erwähnt. Patientenwohl kann nur dann erreicht werden, wenn sich künftige gesundheitspolitische Entscheidungen an wissenschaftlichen Fakten orientieren: Nur wenn nachweisbar ist, dass eine gesetzgeberische Maßnahme im Gesundheitswesen im Sinne der evidenzbasierten Medizin ausreichend, zweckmäßig und notwendig ist, dient sie auch dem Wohl von Patientinnen und Patienten. Um das zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Medizin – wie sie in der AWMF versammelt ist – unverzichtbar. „Wir müssen mehr und früher als bislang in gesundheitspolitische Entscheidungen einbezogen werden“, fordert AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg. Zwar wird im Koalitionsvertrag betont, dass der Dialog auch mit der Wissenschaft intensiviert werden muss, die evidenzbasierte Medizin findet als Grundpfeiler einer wissenschaftlich begründeten Prävention, Diagnostik und Therapie in dem 177-Seiten starken Vertrag jedoch keinerlei Erwähnung. Das sieht die AWMF angesichts der zu lösenden Aufgaben äußerst kritisch. „Die alternde Gesellschaft, die Zunahme chronischer Erkrankungen, Antibiotika-Resistenzen, aber auch die Digitalisierung und der Nachwuchsmangel in vielen Teilen der Medizin stellen uns vor große gesamtgesellschaftliche Herausforderungen“, so Kreienberg. Diese seien nur zu bewältigen, wenn die künftige Bundesregierung bei gesundheitspolitischen Entscheidungen die Ebenen und Akteure einbinde, die die höchste Kompetenz und Expertise zu einem Thema mitbringen. In der AMWF mit ihren 177 wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften sind alle medizinischen Fächer, die meisten interdisziplinären Themenbereiche und neben Ärzten auch weitere Gesundheitsberufe vertreten. Von diesen wird Wissen gemäß der evidenzbasierten Medizin entwickelt, evaluiert und verbreitet. Daraus entstehen unter anderem Leitlinien, die heute die Basis des ärztlichen Handelns darstellen. Die AWMF garantiert daher mir ihren Aktivitäten und Akteuren eine Gesundheitsversorgung, bei der die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin auf alle Gesundheitsberufe und alle Versorgungsbereiche angewandt werden. Die AWMF begrüßt auch das Anliegen der Koalitionsparteien, die Gesundheitsforschung auszubauen. Damit haben diese eine zentrale Forderung der AWMF in ihrem künftigen Regierungsprogramm verankert. Doch auch hier komme es auf die Ausgestaltung an: Hochschulmedizin, Versorgungsforschung und Medizininformatik können nur im Sinne der Patienten gestärkt werden, wenn auch hier die Grundpfeiler der wissenschaftlichen Medizin zum Maßstab des Handelns werden. Dazu gehöre, dass wissenschaftliches Arbeiten innerhalb der Medizin in Ausbildung und Beruf einen höheren Stellenwert bekomme, wissenschaftliche Studien und Netzwerke gefördert, die individuellen Bedürfnisse der Patienten und das Erfahrungswissen der Experten regelmäßig abgefragt werde und in Aktivitäten einfließen. „Dafür ist die AWMF in Deutschland das Expertengremium, das sich im Interesse des Patientenwohls gerne in die künftige Regierungsarbeit einbringt“, betont Kreienberg.
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