01.02.2025 Politik
Berufspolitik Aktuell: Wunsch und Wirklichkeit

Aktuell beschäftigt die Bundestagswahl die Gemüter. Die Wahlprogramme der Parteien sollen die Bürger bewegen, ihr Kreuz an der vermeintlich richtigen Stelle zu setzen, und die Diskussionen darüber sind mehr oder weniger hitzig. Natürlich sind die gesundheitspolitischen Themen für uns von besonderem Interesse, aber eigentlich auch für die Bevölkerung, denn deren Versorgung steht auf dem Spiel. Dennoch ist und war auch in der Vergangenheit die Gesundheitspolitik nie ausschlaggebend für eine Wahlentscheidung. Und überhaupt: Lohnt sich eigentlich ein Blick in die blumige Programmatik der Parteien?
Denn je vollmundiger die Themen angepriesen werden, umso geräuschloser verschwinden sie wieder in den Archiven, wenn die Wahlen vorüber sind. Tatsache ist, dass keine Partei ihre Programmatik wird unverändert umsetzen können, weil in Deutschland mittlerweile niemand mehr alleine eine Regierung wird bilden können. Spätestens in den Koalitionsverhandlungen wird sich die Spreu vom Weizen trennen. Dann kommt es entweder zu windelweichen Kompromissen und in der Folge zu nur marginalen Veränderungen oder ein potentieller Koalitionspartner bekommt einen etwas deutlicheren Zugang mit mehr Gestaltungsmöglichkeiten, der allerdings immer wieder im Koalitionsausschuss (der heimlichen Regierung) um Akzeptanz kämpfen muss.
Das Gesundheitsressort gilt im Übrigen als eher unbeliebt, denn alle wissen, dass es angesichts der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage ohne Einschränkungen in der Versorgung und im Leistungsangebot nicht gehen kann. Alle Politiker wissen, dass die Bürger Einschnitte in ihrer Gesundheitsversorgung nicht hinnehmen und die dafür Verantwortlichen bei der nächsten Wahl abstrafen werden. Die Kunst wird dann darin bestehen, den schwarzen Peter möglichst anderen zuzuschieben oder wie immer bei denen zu sparen, die die kleinste und damit wahltechnisch unbedeutendere Gruppe darstellen. Das sind, Sie haben es erraten, wir Ärzte resp. die Krankenhäuser.
Außerdem steht in den Wahlprogrammen allerlei Verheißungsvolles. Weihnachten ist aber vorbei und die Realität in Form der Finanzierung dieser Wünsche sieht anders aus. Das ist seit Jahren typisch für Wahlprogramme: Sie versprechen das Blaue vom Himmel, aber lassen jede Aussage zur Umsetzbarkeit offen. Viele ärztliche Verbände haben versucht, Empfehlungen für bestimmte Parteien abzugeben. Das ist nach unserer Auffassung zwar legitim, aber wenig zielführend. Sinnvoll, wenn auch mühsam und nicht unbedingt erfolgversprechend, ist ein Kontakt zu denjenigen, die am Ende den Koalitionsvertrag ausarbeiten müssen, um dort das ein oder andere Komma zu verschieben. Selbst dann ist es noch nicht sicher, ob die Zielvorstellungen möglicher Koalitionspartner auch tatsächlich im Laufe einer Legislaturperiode umgesetzt werden können, selbst wenn diese das reguläre Ende der Wahlperiode erreicht.
Einerseits bietet unsere pluralistische Demokratie die Garantie, dass politische Entscheidungen immer eine parlamentarische Mehrheit benötigen, die bei zum Teil diametral entgegengesetzten Positionen nur über Kompromisse erreicht werden können, andererseits besteht die Gefahr der gegenseitigen Blockade und des damit verbundenen Stillstands.
Insofern werden Wünsche nur selten wahr und müssen den Gegebenheiten der Wirklichkeit weichen.
Rüggeberg JA: Wunsch und Wirklichkeit. Passion Chirurgie. 2025 Januar/Februar; 15(01/02): Artikel 05_03.
Autor des Artikels

Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg
Vizepräsident des BDCReferat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/Zuständigkeit PASSION CHIRURGIEPraxisverbund Chirurgie/Orthopädie/Unfallchirurgie Dres. Rüggeberg, Grellmann, HenkeZermatter Str. 21/2328325Bremen kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
29.12.2017 Politik
Handchirurgen fordern besondere Umsicht beim Feuerwerk
Jedes Jahr an Silvester kommt es zu zahlreichen Unfällen mit Feuerwerkskörpern, nicht zuletzt durch selbst hergestellte oder manipulierte Böller. Bei Verletzungen sind meist die Hände betroffen, oftmals schwer. Deshalb rufen die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf.
27.12.2017 Politik
Neue EU-Verordnung zur Bewertung von Medizinprodukten
Am 25. Mai ist die neue Medizinprodukte-Verordnung der EU in Kraft getreten. In drei Jahren muss die sogenannte Medical Device Regulation (MDR) verpflichtend umgesetzt werden. Strengere Vorschriften sollen mehr Sicherheit für die Patienten bringen. Für die Hersteller von Medizinprodukten bringt die Verordnung zahlreiche Veränderungen mit sich. Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. ist an dem „Nationalen Arbeitskreis zur Implementierung“ (NAKI) beteiligt, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ins Leben gerufen hat, um ein Konzept für die Übergangszeit und für die Umsetzung der Verordnung zu erarbeiten. Aktuelles Ziel von AWMF und BMG ist unter anderem die Festlegung von Bewertungskriterien auch für „alte Medizinprodukte“.
21.12.2017 Politik
Dabrock: Patient muss Souverän seiner Daten bleiben
Wie Big Data im Gesundheitswesen unter Wahrung von Persönlichkeitsinteressen sinnvoll genutzt werden kann, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates in der aktuellen Ausgabe von „KBV Klartext“
20.12.2017 Aus- & Weiterbildung
Studienplatzvergabe teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar
Die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen sind, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die beanstandeten bundesgesetzlichen Rahmenvorschriften und gesetzlichen Regelungen der Länder über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Außerdem verfehlen die landesgesetzlichen Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen teilweise die Anforderungen, die sich aus dem Vorbehalt des Gesetzes ergeben. Eine Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.