24.07.2023 Politik
BMG kündigt Hybrid-DRG für Anfang 2024 an

Die Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2024 eingeführt werden. Das geht aus der aktualisierten Arbeitsplanung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Demnach ist eine Rechtsverordnung für die zweite Jahreshälfte dieses Jahres geplant. Das Ziel ist die Einführung zum Jahresbeginn 2024.
Die neue Regelung der speziellen sektorengleichen Vergütung war mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Dafür hatte der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen im Sozialgesetzbuch V eingeführt.
GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten sich aber nicht fristgerecht auf einen Katalog für die Hybrid-DRG einigen können. Das Bundesgesundheitsministerium ist daher nun am Zug, die Details selbst auf dem Weg der Ersatzvornahme festzulegen.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
03.04.2018 Politik
Telematik-Rollout: Politik muss den Tatsachen ins Auge sehen
Wegen Lieferschwierigkeiten der Industrie fordert die KBV eine Fristverlängerung zur Ausstattung der Praxen für die Telematikinfrastruktur (TI). Auch finanziell müsse nachverhandelt werden, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
30.03.2018 Niederlassung
EU-Datenschutzgrundverordnung: Praxisinformation
Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union gilt vom 25. Mai 2018 an. Zusammen mit dem im Juli 2017 neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz erfolgte eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzrechts in Deutschland. Diese datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch für Ärztinnen und Ärzte relevant. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt.
28.03.2018 Politik
Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte steigt rasant
Der Strukturwandel in der vertragsärztlichen Versorgung hat sich auch im Jahr 2017 ungebrochen fortgesetzt: Die Anzahl der niedergelassenen Vertragsärzte ist weiter zurückgegangen, während die Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren erneut stark zugenommen hat. Dies zeigt die Bundesarztregister-Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Stand: 31.12.2017), in der alle Ärztinnen und Ärzte erfasst sind, die Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ambulant behandeln dürfen.
27.03.2018 Politik
Weitere 93 Projektanträge zu neuen Versorgungsformen
Innerhalb der gesetzten Frist sind beim Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) 93 Anträge zur Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen eingegangen. Zu allen sechs Themenfeldern der jüngsten Förderwelle wurden Anträge eingereicht.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

