24.04.2025 Politik
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen. Dieses wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem Artikel 10 zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, womit sich die Entschädigung für Gerichtsgutachten ab 01.06.25 erhöhen werden.
• Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
• Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
• Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
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20.06.2018 Politik
Weg mit den Budgets!
Gesundheitsministerkonferenz – Um den Beruf attraktiver zu machen, sollen die Honorare für niedergelassene Ärzte künftig nicht mehr gedeckelt werden, sagte Heiner Garg, Gesundheitsminister in Schleswig-Holstein, gegenüber Medien. Über einen entsprechenden Antrag will er auf der heute beginnenden Gesundheitsministerkonferenz abstimmen lassen. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.
15.06.2018 Aus- & Weiterbildung
Medizinstudierende im PJ: Lückenbüßer und billige Hilfskräfte
Die Ausbildung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr krankt an mangelnder Betreuung und Anleitung. Vielfach wird den angehenden Ärztinnen und Ärzten die Rolle des Lückenbüßers zugedacht, der überall dort zur Stelle ist, wo im Krankenhaus Personal gebraucht wird.
14.06.2018 Politik
Fünf Forderungen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die ehrenamtlich tätigen Versicherten- und Arbeitgebervertreter der Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) haben in der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) ein Positionspapier zur Digitalisierung im Gesundheitswesen verabschiedet.
08.06.2018 Krankenhaus
Krankenhaus Rating Report 2018: Wachsende Personalknappheit
Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser war im Jahr 2016 besser als im Vorjahr. Nur 7 Prozent lagen im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr. Trotz guter Ertragslage bleibt die Kapitalausstattung der Krankenhäuser jedoch weiterhin unzureichend. Eine noch größere Herausforderung stellt die abnehmende Zahl verfügbarer Fachkräfte dar, die zu einer Rationierung von Leistungen führen könnte.
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