15.09.2023 Politik
Bundeskabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz

Diese Woche hat das Bundeskabinett das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen.Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (QITIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Das Verzeichnis soll am 1. April 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.
Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, / die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).
Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Veröffentlichung durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Weitere aktuelle Artikel
12.09.2018 Politik
Ärztemonitor 2018: Bürokratielast ist ungebrochen hoch
Bürokratie ist ein echter Zeitfresser in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Das belegen neue Zahlen, die die KBV vorab aus dem Ärztemonitor 2018 veröffentlicht hat.
07.09.2018 Politik
Warum digitale und internationale Ansätze die Patientensicherheit erhöhen
Die Kosten für vermeidbare Patientenschäden belaufen sich hierzulande auf rund 15 Prozent aller Gesundheitsausgaben – das hat eine Schätzung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ergeben. Das APS-Weißbuch Patientensicherheit beschreibt notwendige Maßnahmen zum Ausbau der Patientensicherheit.
04.09.2018 Politik
Zweiter Konnektor auf dem Markt
Zur Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur steht ein zweiter Konnektor bereit. Der Hersteller T-Systems will eigenen Angaben zufolge im September mit dem „Massenrollout“ beginnen.
01.09.2018 DRG
Was geschieht mit EBM und GOÄ?
Seit Jahren wird über eine Reform der ärztlichen Gebührenordnungen GOÄ und EBM diskutiert, gerungen, gekämpft und verzweifelt. Ebenfalls seit Jahren werden mehr oder weniger regelmäßig Wasserstandsmeldungen über tatsächliche oder vermeintliche Fortschritte publiziert.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.