01.01.2018 Politik
Honorarbericht für das 4. Quartal 2015

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise.
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.
Nunmehr liegt der Bericht über die Honorarentwicklung im 4. Quartal 2015 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitrum vor. As letzter Band des Jahres enthält er als Sonderthema die Gesamtschau der Honorardaten des Jahres 2015 in der Entwicklung gegenüber dem Vorjahr.
HIER finden Sie neben dem aktuellsten Honorarberichte der KBV Informationen zu weiteren Arztgruppen, Zeiträumen und Kennzahlen.
Weitere aktuelle Artikel
07.11.2018 Krankenhaus
OPS 2019: DIMDI veröffentlicht endgültige Fassung
Das DIMDI hat die endgültige Fassung der Version 2019 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) veröffentlicht. Eingeflossen sind 264 Vorschläge und zusätzliche Anforderungen aus der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für Krankenhausleistungen.
02.11.2018 Krankenhaus
Mehr Zeit und Geld für die Kliniken bei der Organspende
Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)" zugestimmt.
01.11.2018 Politik
Ärztemonitor: Ärzte kümmern sich um ihre Patienten
Zum vierten Mal hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit dem NAV-Virchow-Bund rund 11.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zu ihrem Beruf befragt. Die Ergebnisse zeigen: Die Niedergelassenen sind echte „Kümmerer“ und engagieren sich gerne für ihre Patienten. Aber: Die Rahmenbedingungen machen ihnen zu schaffen.
01.11.2018 Krankenhaus
Bundessozialgericht beschränkt belegärztliche Abrechnung auf die Bettenzahl
Mit Urteil vom 29.11.2017, AZ: 6 KA 33/16 R beschränkt das BSG den belegärztlichen Versorgungsauftrag auf die im Krankenhausplan ausgewiesene Bettenzahl der Fachabteilung. Hintergrund des Urteils ist die Honorarrückforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung: Ein Belegarzt mit fünf Betten hatte mit 898 Belegungstagen die möglichen Belegungstage von 460 Tagen (92 Tage mal 5) weit überschritten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.