24.04.2025 Politik
G-BA: Aktive Bewegungsschiene nach Kreuzbandriss keine ambulante Kassenleistung

Vertragsärztliche Versorgung:
Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands
Da für die Anwendung einer aktiven Bewegungsschiene zu Hause nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesaussschuss (G-BA) kein medizinischer Nutzen nachgewiesen werden konnte, wird diese auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Entscheidung des Ärzteparlaments vom Januar 2025 ist nun zum 18. April 2025 in Kraft getreten.
Kreuzbandrisse stellen die häufigste klinisch relevante Verletzung des Kniegelenks dar. Nach der Operation wird mit Physiotherapie versucht, die Beweglichkeit des Knies möglichst gut wiederherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung der aktuellen Studienlage keine Belege dafür gefunden, dass ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) medizinisch sinnvoll ist. Die Leistung kann deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden.
Quelle: G-BA
Weitere aktuelle Artikel
21.11.2018 Politik
ABDA begrüßt E-Rezept
Die ABDA begrüßt als Spitzenorganisation der deutschen Apotheker die Pläne des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, ein E-Rezept ab 2020 einzuführen. „Wir haben dem Bundesgesundheitsminister bereits im Sommer ein Konzept unterbreitet, wie wir uns die Einführung einer elektronischen Verordnung vorstellen.
20.11.2018 Politik
Herz-Lungen-Maschine seit 65 Jahren erfolgreich im Einsatz
„Jährlich werden bundesweit ca. 100.000 Herzoperationen durchgeführt, davon allein rund 77.000 unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine“, erklärt Herzchirurg Dr. Andreas Beckmann, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie. „Dank der Herz-Lungen-Maschine sind seit nunmehr 65 Jahren Herzoperation möglich, die zuvor nahezu undenkbar waren. Das komplexe Medizingerät ermöglicht die Verlagerung der Herz- und Lungenfunktion außerhalb des Körpers.“
19.11.2018 Aus- & Weiterbildung
Bundesärztekammer beschließt neue Weiterbildungsordnung
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einstimmig die Gesamt-Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) für Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Er gab damit den Startschuss für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung. Kompetenzbasiert und flexibel, Inhalte statt Zeiten – dafür steht das neue Regelwerk, auf dessen Grundlage sich künftig Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt weiterbilden lassen können.
16.11.2018 Krankenhaus
Stationäre Krankenhauskosten 2017 auf 91,3 Milliarden Euro gestiegen
Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen im Jahr 2017 rund 91,3 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 3,9 % mehr als im Jahr 2016 (87,8 Milliarden Euro)
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.