24.07.2023 Politik
BMG kündigt Hybrid-DRG für Anfang 2024 an

Die Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2024 eingeführt werden. Das geht aus der aktualisierten Arbeitsplanung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Demnach ist eine Rechtsverordnung für die zweite Jahreshälfte dieses Jahres geplant. Das Ziel ist die Einführung zum Jahresbeginn 2024.
Die neue Regelung der speziellen sektorengleichen Vergütung war mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Dafür hatte der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen im Sozialgesetzbuch V eingeführt.
GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten sich aber nicht fristgerecht auf einen Katalog für die Hybrid-DRG einigen können. Das Bundesgesundheitsministerium ist daher nun am Zug, die Details selbst auf dem Weg der Ersatzvornahme festzulegen.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
05.07.2019 Aus- & Weiterbildung
Forschungsaktivitäten junger Mediziner als Weiterbildungszeit anerkennen
Für eine wissenschaftlich fundierte Patientenversorgung braucht es wissenschaftlich tätige Medizinerinnen und Mediziner: Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. setzt sich daher seit vielen Jahren dafür ein, wissenschaftliches Arbeiten von ärztlichem Fachpersonal stärker zu fördern. Initiativen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) „Clinician Scientists“ mit Forschungs- und Weiterbildungsprogrammen zu unterstützen, sei daher der richtige Weg.
04.07.2019 Datenschutz
DSGVO: Lockerung für Praxen
Erfreulicherweise wurden die Datenschutzbestimmungen für kleine Unternehmen bzw. Praxen gelockert. Die Pflicht eines Datenschutzbeauftragten gilt ab jetzt nur für Praxen ab mindestens 20 Personen.
03.07.2019 Politik
Neuer Geschäftsführer der gematik
Mit dem heutigen Tag tritt Herr Dr. med. Markus Leyck Dieken (54) sein Amt als neuer Alleingeschäftsführer der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH an.
02.07.2019 Politik
Telematikinfrastruktur: Neubewertung des Sanktionszeitraums
Die Telematikinfrastruktur und die drohenden Sanktionen haben in den vergangenen Monaten die Gemüter erregt. Insbesondere die Befürchtung, dass trotz rechtzeitiger Bestellung der Komponenten aufgrund des Liefer- und Installationsengpasses der Industrie der notwendige Stammdatenabgleich nicht rechtzeitig vorgenommen werden kann und unverschuldet die Sanktionierung droht, hat für Empörung bei den KVN-Mitgliedern gesorgt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

