05.06.2023 Politik
Klinikreform – Länder: Vorhaltefinanzierung und Leistungsgruppen ja, Level nein

Nach den Beratungen mit den Bundesländern vergangenen Mittwoch steht laut Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach die Grundstruktur der geplanten Krankenhausreform. Die Kernpunkte in Kürze:
Vorhaltepauschalen: Geplant ist – nach einer mehrjährigen Übergangsphase – 60 Prozent der Betriebskostenfinanzierung über Vorhaltepauschalen und 40 Prozent über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) abzüglich der Pflegepersonalkosten zu berechnen. Das Pflegebudget soll künftig in der Vorhaltefinanzierung enthalten sein.
Leistungsgruppen: Die Leistungsgruppen sollen sich nach den bereits erarbeiteten Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen richten. Laut Lauterbach haben Modellierungen der Abschätzung von den Unternehmen Oberender und Bindoc gezeigt, dass 98 bis 99 Prozent der bereits erbrachten Fälle im stationären Bereich den Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen (NRW) zugeordnet werden können.
Versorgungsstufen/Levels: Bei diesem Punkt besteht nach wie vor keine Einigkeit. Bezüglich der Levels wird der Bund allerdings eine Transparenzübersicht gestalten, die als Deutschlandkarte Patienten zeigen soll, welche Kliniken welche Leistungsgruppen anbieten können, kündigte Lauterbach an. „Wir werden als Bund Qualitätsunterscheide von Klinik zu Klinik transparent machen“, so der Minister. Diese Übersicht soll die Kliniken auch in die drei geplanten Levels einstufen, auch wenn die Bundesländer nach der Reform nicht von diesen sprechen oder die Stufen anders benennen sollten. Neu ist auch, dass es erstmals eine niedergeschriebene konkrete Formulierung hinsichtlich der Ausnahmeregelungen bei den Leistungsgruppen gibt. „Neben der Zuordnung von Leistungsgruppen verbleiben Möglichkeiten für Länder, in der Fläche eine bedarfsnotwendige stationäre Versorgung sicherzustellen. So werden bundesweit einheitliche Kriterien entwickelt, nach denen Planungsbehörden Optionen erhalten, bedarfsnotwendige Leistungen auch Kliniken zuzuweisen, die nicht alle Vorgaben der Leistungsgruppe erfüllen“, heißt es in dem aktuellen BMG-Papier.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
19.08.2019 Politik
Versichertenbefragung: Vertrauen in Ärzte hoch, „Ressource“ Arzt wird knapper
Die aktuelle KBV-Versichertenbefragung zeigt: Das Vertrauen der Patienten in ihre Ärzte ist ungebrochen hoch. Die Wartezeiten bei gesetzlich und privat Versicherten gleichen sich tendenziell an, wobei die knapper werdende „Ressource“ Arzt eine Rolle spielt. Die Dringlichkeit von Terminen schätzen Patienten oft höher ein, als sie aus medizinischer Sicht ist.
15.08.2019 Politik
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung tritt am 16.08.2019 in Kraft
Ziel des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) soll mehr Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung sein.
14.08.2019 Politik
Fusion von DIMDI und BfArM
Die Ärztezeitung berichtet von der Fusion zwischen DIMDI und BfArM: Voraussichtlich findet die Fusion im zweiten Quartal 2020 statt. Beide arbeiten als nachgeordnete Behörden des Bundesministerium für Gesundheit. Das DIMDI mit 150 Mitarbeitern ist verglichen mit dem BfArM mit 1100 Beschäftigten ein eher kleines Institut. Eine Zusammenlegung berge Synergien, hieß es. (hom)
12.08.2019 Krankenhaus
VLK warnt zur Notfallversorgung: “Keine Verknappung unter dem Vorwand der Qualitätssicherung”!
"Ja zu Strukturverbesserung und Qualitätssteigerung, aber bitte keine Angebotsverknappung als primäres Ziel" fordert der Präsident des VLK, PD. Dr. M. Weber.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

