15.11.2018 Politik
Europas Ärzte wählen Prof. Montgomery zu ihrem Präsidenten

Die Generalversammlung des Ständigen Ausschusses der Ärzte der europäischen Union (CPME) in Genf wählte am 10. November den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, mit überwältigender Mehrheit (22:6 Stimmen) zu ihrem Präsidenten.
Montgomery, der seit dem Jahr 2011 auch Präsident der Bundesärztekammer ist, wird das Amt am 1. Januar 2019 von dem Schweizer Dr. Jacques de Haller übernehmen. Montgomery vertritt dann die Interessen der europäischen Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europaparlament für die nächsten drei Jahre.
„Zwei große Ereignisse stehen Europa ins Haus: Brexit und Wahlen. Beides stellt eine Herausforderung für die Ärztinnen und Ärzte und das Gesundheitswesen dar. Mein Ziel ist es, in der Debatte um den Brexit gleichermaßen sichere Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sowie eine hohe Qualität der Versorgung zu erhalten. Europäische Ärzte leisten wichtige Dienste im Vereinigten Königreich – ohne sie bräche nach dem Brexit die Versorgung zusammen. Das gilt es im Interesse der Patienten zu verhindern“, betonte Montgomery. Mit Blick auf die Wahlen zum Europaparlament und die Wahl einer neuen Kommission sagte er: „Wir Ärzte hoffen auf ein starkes, am Gemeinwohl orientiertes Parlament und eine Kommission, die Gesundheit voranstellt. ´Health in all policies` ist wichtiger als europäische Bürokratie und übergroße Industriefreundlichkeit.“
Im Namen der Ärztinnen und Ärzte Europas bot Montgomery der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament eine enge Zusammenarbeit an, zum Beispiel bei Projekten, die den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessern können. Gleichzeitig stellte er klar, dass das CPME den für die Gesetzgebung zuständigen Akteuren genau auf die Finger sehen werde, insbesondere dann, wenn die Union das Subsidiaritätsprinzip verletze und in die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingreife. „Der Binnenmarkt darf nicht als Argument missbraucht werden, um die Autonomie der EU-Mitglieder bei der Organisation ihrer Gesundheitssysteme einzuschränken“, warnte Montgomery.
Dem Ständigen Ausschuss der Europäischen Ärzte gehören die nationalen Ärzteorganisationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an. Er hat zum Ziel, Auffassungen und Interessen der ärztlichen Berufsorganisationen zu koordinieren. Auf unterschiedlichen Gebieten der Gesundheits- und Sozialpolitik werden die Auffassungen der einzelnen nationalen Ärzteschaften aufeinander abgestimmt, um so als eine Stimme der Ärzte Europas vor den europäischen Institutionen aufzutreten.
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 12.11.2018
Weitere aktuelle Artikel
22.10.2019 Politik
Ärzteschaft fordert Ordnungsrahmen für Digitalisierung
„Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat das Potenzial, sowohl die Prozesse als auch grundsätzliche Prinzipien der gesundheitlichen Versorgung zu verändern. Diese Veränderungen werden aber nur dann zu Verbesserungen führen, wenn Ärzte und Patienten Vertrauen in die neuen Strukturen und Abläufe entwickeln können.“
18.10.2019 Krankenhaus
Klinik oder Praxis? Ambulante Medizin wird für Studierende immer interessanter
Immer mehr Medizinstudierende interessieren sich für eine Tätigkeit in der ambulanten Versorgung. Das ist ein Ergebnis des Berufsmonitorings der KBV, in dem rund 14.000 Nachwuchsmediziner zu ihren Erwartungen an ihre berufliche Zukunft befragt wurden.
17.10.2019 Politik
Qualitätskontrollen des MDK in Krankenhäusern: Weitere Verfahren beschlossen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin weitere Regelungen zu Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Krankenhäusern getroffen, dessen Bezeichnung ab dem 1. Januar 2020, vorbehaltlich des Inkrafttretens des MDK-Reformgesetzes, Medizinischer Dienst (MD) lautet.
11.10.2019 Stellungnahmen
Gemeinsame Stellungnahme zum Notfallsanitätergesetz
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (Bundesrat, Drucksache 428/19) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

