01.03.2026 Politik
Berufspolitik aktuell: Störungen im Betriebsablauf
Was haben Deutsche Bahn und Politik gemeinsam? Beide haben einen Fahrplan, der allerdings zumeist nicht eingehalten wird. Auch das Bundesministerium für Gesundheit hat sich eine Art To-Do-Liste gegeben, eigentlich sogar mit Terminen, der aber wohlwollend gesagt, nur als vager Vorschlag interpretiert werden kann. Während bei der Bahn meist technische Störungen bedingt durch Personalmangel wegen fehlenden Geldes ursächlich für Verzögerungen im Betriebsablauf sind, fehlt zwar das Geld auch beim Staat, aber dort sind es vor allem schwer vereinbare Positionen der Koalitionspartner, die rasche Einigungen verhindern.
Natürlich hat man sich vor der gemeinsamen Regierungsbildung auf einen Koalitionsvertrag verständigt, der aber im Wesentlichen nur Ziele beschreibt, aber keine konkreten Lösungen. Die Konflikte kommen bei der Umsetzung. Die Einen wollen den Wirtschaftsstandort stärken (Lohnnebenkosten und Stabilisierung der Sozialabgaben), die Anderen keinesfalls irgendwelche Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren. Beides lässt sich gut begründen, ist aber nun mal leider im Ergebnis konträr. Dazu kommt das Problem unseres Föderalismus mit entgegengesetzten Interessen von Bund und Ländern. Notwendige Kompromisse werden durch die Unzahl von Lobbyisten, die naturgemäß jeweils eigene Interessen vertreten, nicht gerade erleichtert.
Streit ist entweder das Bemühen um Konsens oder die Lust an der Blockade.
Entsprechend stockt der Gesetzgebungsprozess an jeder denkbaren Ecke. Beispiel Krankenhausreform: Die war noch von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht worden mit dem KHVVG, soll jetzt aber wieder teilweise zurückgedreht werden, um erkennbare Härten und Versorgungsgefährdungen über ein Krankenhausanpassungsgesetz auszugleichen. Leicht vorstellbar, dass diejenigen, die in der letzten Regierung das Gesetz beschlossen haben, jetzt nicht wieder zurückrudern wollen, obwohl dies inhaltlich notwendig wäre. Also ist das neue Gesetz erstmal im Bundesrat gescheitert und muss in den Vermittlungsausschuss. „Störungen im Betriebsablauf – Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.“
Das nächste größere Projekt dürfte die Notfallreform werden. Auch hier prallen die Interessen vor allem der Lobbyisten aufeinander. Man wird sehen, was im parlamentarischen Verfahren von dem ursprünglichen Kabinettsentwurf übrigbleibt.
Noch nicht einmal im Stadium eines Referentenentwurfs befindet sich das viel diskutierte Primärarztmodell (oder vielleicht doch Primärversorgungsmodell?). Noch nicht einmal angefangen wurde die dringend erforderlich GKV-Finanzreform. Die soll in 2026 erste Züge annehmen. Wann dieser Zug den ersten Bahnhof erreicht, hängt davon ab, ob es ausreichend Zugbegleiter gibt, oder die Weichen bis dahin wieder eingefroren sind. Hier können Sie die Vorhabenliste des BMG einsehen: www.bit.ly/BMG-Vorhaben-26
Etwas Licht am Ende des Tunnels gibt es dennoch. Die Ministerin hat für eine Politikerin ziemlich deutlich gesagt, dass sie die neue GOÄ aufs Gleis setzen will. Aber Vorsicht: Auch die muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Rüggeberg JA: Störungen im Betriebsablauf. 2026 März; 16(03/I): Artikel 05_01.
Autor:in des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
30.10.2019 Politik
Bundestag beschließt das Digitale-Versorgung-Gesetz
Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder bei vielen weiteren Erkrankungen verschreiben. Diese werden von den Krankenkassen erstattet. Damit Patienten gute und sichere Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein neuer, zügiger Weg in die Erstattung geschaffen: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Innerhalb eines Jahres muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.
30.10.2019 Aus- & Weiterbildung
Bundestag verabschiedet Ausbildungsregeln für Assistenzberufe im Operations- und Anästhesiebereich
Für die Ausbildung zur ATA/OTA werden erstmals bundesweit einheitliche Regelungen geschaffen. Der Deutsche Bundestag entscheidet heute in 2./3. Lesung über den Gesetzentwurf. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.
29.10.2019 Politik
Reinhardt: „Gewalt gegen Ärzte hart bestrafen und gesellschaftlich ächten”
Zu der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das Strafrecht bei Gewalt gegen Ärzte und Rettungskräfte zu verschärfen, erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: „Härtere Strafen für Prügler und Pöbler in Gesundheitseinrichtungen können abschreckend wirken und sind deshalb gut und richtig...
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

