17.05.2020 Politik
Strafzahlungen des MDK-Reformgesetzes greifen nicht bei belegärztlicher chirurgischer Tätigkeit

Rundschreiben zur Information unserer belegarzttätigen BDC-Mitglieder
Seit 1. Januar 2020 ist das MDK-Reformgesetz in Kraft getreten: Das Gesetz regelt unter anderem eine Strafzahlung in Höhe von mindestens 300 Euro für Krankenhausträger, denen eine fehlerhafte Abrechnung durch den MDK nachgewiesen wird. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und ihre Landesverbände gehen derzeit mit einer aufmerksamkeitsstarken Kampagne an die Öffentlichkeit, die zum Teil zu Verunsicherung unter unseren Mitgliedern sorgt, die auch belegärztlich an Krankenhäusern tätig sind.
Wir möchten Ihnen deswegen gerne Orientierung geben: Die Krankenhausträger dürfen die Strafzahlungen nicht an die belegärztlich tätigen Chirurgen weitergeben. Die belegärztliche Honorierung erfolgt nach dem EBM, die vom MDK beanstandeten Auffälligkeiten bei den Krankenhausabrechnungen dagegen erfolgen in der Finanzierungssystematik der DRG. Insofern sollten auch keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden, derartige Strafzahlungen zu tragen bzw. zu erstatten.
Um lästige Abrechnungs(nach-)fragen mit dem Krankenhausträger zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich auch weiterhin an die derzeit gültigen G-AEP-Regelungen zur stationären Einweisung von Patienten zu halten und diese auch zu dokumentieren. In Fällen in denen der Patient eine stationäre Einweisung wünscht, wird dieser gebeten, die Kostenübernahmeerstattung im Vorfeld mit seiner Krankenkasse abzuklären.
Wir hoffen, mit diesen Handlungsempfehlungen zur Versachlichung der Debatte beigetragen zu haben.
Rüggeberg JA, Farghal D: Strafzahlungen des MDK-Reformgesetz greifen nicht bei belegärztlicher chirurgischer Tätigkeit. Passion Chirurgie. 2020 April, 10(04): Artikel 05.
Autor:innen des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
21.01.2020 Krankenhaus
Was erwarten Versicherte von einer guten Krankenhausversorgung?
Der vdek stellt auf seiner Neujahrs-Pressekonferenz 2020 die Ergebnisse einer Forsa-Umfrage zur Krankenhausversorgung vor. Wie stellen sich gesetzlich Krankenversicherte eine gute Krankenhausversorgung vor?
17.01.2020 Krankenhaus
Organspende wird reformiert – Bundestag beschließt Zustimmungslösung
Die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, soll in Zukunft regelmäßiger erfragt werden. Das hat der Deutsche Bundestag am 16.01.2020 beschlossen. Künftig soll eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren.
14.01.2020 Politik
Zahl der Organspender in 2019 nahezu unverändert
Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 932 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe für eine Transplantation gespendet. Damit hat sich die Zahl der Organspender annähernd auf dem Niveau von 2018 (955 Organspender) gehalten.
10.01.2020 Politik
Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung liegt vor
Ziel soll es sein, die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung zu einem System der integrierten Notfallversorgung auszubauen. Im Moment kämen viele Patienten in die Notfallambulanz ins Krankenhaus, obwohl deren Beschwerden keine stationäre Versorgung erforderten und die auch ambulant versorgt werden könnten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.