15.07.2025 Politik
Notfallstrukturen – Übergangsregelung für die gestuften Anforderungen an das vorzuhaltende Fachpersonal gilt bis Ende 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen beim gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern vorgenommen. Konkret geht es um die Übergangsfristen zur Weiterbildung für das vorzuhaltende ärztliche wie pflegerische Fachpersonal in der Zentralen Notaufnahme der Basisnotfallversorgung (§ 30 Absatz 1 Satz 6 der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern in Verbindung mit § 9 Nummer 2). Neu beschlossen wurde: Die bisher regional ausgerichtete Übergangsregelung soll nun unabhängig von den jeweiligen Weiterbildungsverfügbarkeiten in den Bundesländern bis einschließlich zum 31.12.2025 fort gelten. Ursprünglich sollten die gestuften Vorgaben bezogen auf Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals spätestens fünf Jahre nach Verfügbarkeit der entsprechenden Weiterbildungen im Land zu erfüllen sein. Mit der Anpassung wird ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umsetzung der betreffenden Personalvorgaben definiert.
Der G-BA hat die gesetzliche Aufgabe, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren. Für jede Stufe der stationären Notfallversorgung hat der G-BA Mindestanforderungen festzulegen.
Weitere aktuelle Artikel
05.09.2016 Politik
Regierung macht Angaben zum Aufbau der neuen Patientenberatung
Die seit 2016 unter neuer Trägerschaft organisierte Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat den geplanten Leistungsumfang noch nicht erreicht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
31.08.2016 Politik
Wartezeiten, Kompetenz, Vertrauensverhältnis – Patienten sind mit Ärzten sehr zufrieden
Auch die diesjährige Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der KBV zeigt: Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten genießen eine konstant hohe Wertschätzung bei ihren Patienten.
29.08.2016 Politik
Apps und Online-Dienste auf dem Vormarsch
Therapiebezogene Internetdienste und Apps prägen mehr und mehr das Therapieverhalten und die Meinung der Patienten über ihre Erkrankung. Das ist ein Ergebnis des 5. EPatient-Surveys. Laut der Umfrage nutzen das Internet rund 40 Millionen Bürger.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

