01.01.2018 BDC|News
Neues zur Weiterbildungsordnung

Trotz einstimmigen Beschlusses der gemeinsamen Weiterbildungskommission von BDC/DGCH und allen chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften inklusive deren Berufsverbänden zum Verzicht auf die Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie bei Einrichtung einer gemeinsamen Kompetenzsäule Allgemein- und Viszeralchirurgie wurde auf dem 120. Deutschen Ärztetag in Freiburg erneut der Erhalt der Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie von den Delegierten der Landesärztekammern beschlossen. Die Weiterbildungskommission der Fachgesellschaften und der Berufsverbände hatte sich dann darauf geeinigt, an der Beschreibung der Inhalte aktiv mitzuwirken.
Von Seiten der Unfallchirurgie und Orthopädie wurde darauf hingewiesen, dass aus ihren Fachbereichen keine elektiven Maßnahmen, wie z. B. Gelenksersatz, in die Kompetenzbeschreibungen aufgenommen werden, sondern es sich primär um notfallmäßige Eingriffe aus diesem Gebiet handeln soll. Ferner wurde beschlossen, dass nach Erlangung der Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie keine Kompetenz zur Speziellen Viszeral- oder Unfallchirurgie angestrebt werden kann.
Der jetzige Facharzt für Allgemeine Chirurgie weist eine Weiterbildungszeit von 72 Monaten auf, wobei jeweils 18 Monate in der Viszeral- und Unfallchirurgie in entsprechenden zur Weiterbildung zugelassenen Kliniken abgeleistet werden müssen. Zudem sind jeweils sechs Monate in der Notfallaufnahme und Intensivmedizin obligat. In der Viszeralchirurgie sind u. a. mehr als 400 operative Eingriffe notwendig; in der Unfallchirurgie und Orthopädie sind u. a. 200 konservative Behandlungen von Distorsionen und Frakturen sowie 100 Osteosynthesen bei Frakturen und Osteotomien vorgesehen. Wie diese Empfehlung der BÄK, die im sogenannten „Wiki-BÄK“ zur Kommentierung steht, nun von den Landesärztekammern umgesetzt und vor allem auch von den weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte angenommen wird, bleibt abzuwarten.
Als Zusatzweiterbildung steht zudem die Notfallmedizin mit einer Weiterbildungszeit von 24 oder 36 Monaten derzeit in der Diskussion. Ein endgültiges Konzept dieser Zusatzweiterbildung steht dabei noch aus. Der Antrag auf eine Zusatzweiterbildung Einsatz- und Katastrophenchirurgie, der primär mit Unterstützung der Bundeswehr und weiteren Hilfsorganisationen vorgelegt worden ist, wurde vorerst abgelehnt. Weitere Gespräche zwischen der Bundeswehr und den Fachgesellschaften – allerdings nicht mit dem Ziel einer Zusatzweiterbildung, sondern zur Beschreibung einer möglichen speziellen Qualifikation bei diesem „Modellversuch“ – sind hierzu geplant.
Autor des Artikels

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident des Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Referat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/WeiterbildungskommissionLuisenstr. 58/5910117Berlin kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
02.11.2023 BDC|News
Kindertraumatologie als Kompaktseminar für D-Ärzte/-Ärztinnen
Kompaktseminar zur Versorgung unfallverletzter Kinder in Dresden.
02.11.2023 BDC|News
Jahrestagung BDC|Hamburg am 22.11.2023
Der BDC|Hamburg lädt seine Mitglieder für den 22.11.2032 ganz herzlich zu seiner Jahrestagung ein. Anmeldung bitte bis 15.11.2023.
01.11.2023 BDC|News
Editorial 11/2023: Neurochirurgie vor großen Aufgaben
Die Gesundheitspolitiker von Bund und Ländern haben in den letzten Monaten zur Umsetzung der geplanten Krankenhausreform viel Arbeit investiert. Einig ist man, dass hierzu ein Strukturwandel in der stationären Versorgung notwendig ist. Die stationäre Versorgung kann nicht ohne Berücksichtigung der ambulanten Versorgung reformiert werden.
30.10.2023 BDC|News
Rückblick auf den DKOU 2023 in Bildern
Der BDC war mit einem Stand an allen vier Kongresstagen dabei.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.