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Neue Empfehlung der DGUV zur Abrechenbarkeit der digitalen Volumentomographie (DVT)

Aufgrund der Probleme bei den Kostenübernahmen und der Abrechnung wurde nach Beratung mit den Berufsverbänden und unter Einbeziehung der Gremien der DGUV vereinbart, für
bestimmte Indikationen bzw. bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Erstattung der DVT an Extremitäten ohne vorherige Kostenübernahmezusicherung zu empfehlen.

Die Rahmenbedingungen sind hier detailliert aufgeführt.

Die Digitale Volumentomographie (DVT), auch Cone Beam Computertomographie (cbCT) genannt, ist als Alternative zur Computertomographie bei unfallbedingten Verletzungsfolgen
außerhalb des Kopfbereiches (nur Extremitäten) nur im Ausnahmefall indiziert. Bisher war für eine Kostenübernahme in begründeten Einzelfällen vorab das Einverständnis des zuständigen UV-Trägers einzuholen.

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