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Mit gleich drei Beschlüssen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sowohl das Set seiner Beratungsthemen als auch Organisatorisches zu seinen Mindestmengenregelungen verändert.

  1. Keine Mindestmenge TAVI: Für kathetergestützte Aortenklappenimplantationen (Transcatheter aortic-valve implantation – TAVI) wird es keine Mindestmenge geben.
  2. Beratungen zu einer neuen Mindestmenge Major-Leberresektion. Dabei handelt es sich um eine anspruchsvolle Operation bei maligner Erkrankung der Leber im Rahmen eines komplexen Versorgungsgeschehens und es gibt Hinweise auf eine erhebliche Krankenhausmortalität.
  3. Ein neuer Anhang zu den Mindestmengenregelungen erleichtert den Krankenkassenverbänden künftig die jährliche Informationsübermittlung zu den Klinik-Prognosen an den G-BA.

Weitere Informationen auf den Seiten des G-BA.

 

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