14.09.2023 Politik
Mehr Mittel ab 2024 in der ambulanten Versorgung

Die Mittel für die ambulante Versorgung werden ab 2024 um knapp vier Prozent aufgestockt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 13.09.2023 einstimmig eine Anhebung des Orientierungswertes für das Jahr 2024 um 3,85 Prozent beschlossen. Damit werden die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr einschließlich der Morbiditätsrate um rund 1,6 Milliarden Euro erhöht.
Mit dem Beschluss sind die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2024 beendet. Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als auch der GKV-Spitzenverband akzeptierten den Vorschlag des unparteiischen Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses. Im Vorfeld hatten beide Seiten das Gremium angerufen, da keine Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband möglich war.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: KBV
Weitere aktuelle Artikel
01.08.2018 Hygiene
329 Millionen Euro für Hygieneprogramm an Kliniken
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal im Zeitraum 2013 bis 2017 mit insgesamt rund 329 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende Hygienesonderprogramm.
30.07.2018 Politik
„Wie es dem Patienten gerade einfällt“
Um die zunehmend überlasteten Notaufnahmen in Deutschland zu entlasten, schlägt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen vor, eine Gebühr einzuführen und erntet dafür viel Kritik. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lehnt diese Idee ab.
26.07.2018 Politik
Terminservice- und Versorgungsgesetz
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 24.07.2018 in Berlin den Entwurf des "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz) offiziell vorgelegt. Ziel ist es, gesetzlich Krankenversicherten schneller als bisher zu einem Arzttermin zu verhelfen und Versorgungsalternativen in strukturschwachen Gebieten zu schaffen.
23.07.2018 Krankenhaus
Mindestmengen für Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin Beratungen zu weiteren Mindestmengen aufgenommen. Es geht um die Fragestellung, ob Erfahrung und Routine bei Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen ausschlaggebend für den Behandlungserfolg sind und – gegebenenfalls – wie viele dieser Operationen durchgeführt werden müssen, damit diese Erfahrung vorausgesetzt werden kann. Zugrunde liegen Anträge des GKV-Spitzenverbandes.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

