20.12.2021 BG- und D- Arzt
Mehr Geld für BG-Gutachten ab 01. Januar 2022

In der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zu Jahresbeginn die Gebühren für Gutachten. Damit können Ärzte unter anderem höhere Gebühren für Rentengutachten und freie Gutachten abrechnen. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen.
Neben den deutlichen Gebührensteigerungen von bis zu 20 Prozent bei der Erstellung von Gutachten wurden auch kleinere Anpassungen bezüglich der Sachkosten beim Anlegen von bestimmten Verbänden und in der Neurochirurgie vorgenommen. Für die Abrechnung der neuen Gebühren ab 1. Januar gilt der Tag der Untersuchung.
Weitere Änderungen
Außerdem hat die Ständige Gebührenkommission eine Anpassung bezüglich der Besonderen Kosten für niedergelassene Durchgangsärzte bei der Nummer 203A und bei der Nummer 203B vorgenommen. Neu ist in der UV-GOÄ Neurochirurgie die Nummer 2570a für die Leistung „Nervenstimulator – Aggregatwechsel“. Sie war bisher nicht in der Gebührenordnung abgebildet.
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Der Arzt als Gutachter
Schon im alten Ägypten enthielt die Hieroglyphe für den Arzt einen Salbentopf und einen Schreibgriffel als Ausdruck der Behandlung und der Dokumentation (Herodot 490–420 v. Chr., 450 Ägypten-Reise; Carstensen, Schadewaldt, Vogt; Die Chirurgie in der Kunst, Econ Verlag 1983, S. 52). Seit Jahrhunderten und ins besondere heute ist die Dokumentation der ärztlichen Befunde und Behandlungsmaßnahmen für die Ausübung der Heilkunde aus fachlichen und rechtlichen Gründen zwingend und somit die Erstellung von Attesten und Gutachten eine originäre und primäre ärztliche Aufgabe.
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Editorial: Neuregelung des D-Arzt-Verfahrens
Nach langem Bemühen haben sich in einer Tagung am 16.3.2011 in Frankfurt die betreffenden Berufsverbände zu einer „Gemeinsamen BG-Kommission der unfallchirurgischen und orthopädischen Berufsverbände“ zusammengeschlossen: BDC, BNC, BVOU, BVGLÄ und VLOU.
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