25.09.2020 BDC|News
Mehr Bundeskompetenz im Gesundheitssektor erforderlich

Krankenhauszukunftsgesetz setzt richtige Investitionsschwerpunkte. Eine Neuordnung der Versorgungsstrukturen steht dagegen noch aus.
Berlin, 24. September 2020 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) befürwortet die mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) implementierten Investitionshilfen des Bundes und der Länder für eine moderne Ausstattung der Kliniken. „Mit der Digitalisierung und der Modernisierung von Notfallstrukturen werden zwei Kernthemen angegangen, deren hohe Bedeutung auch in der Pandemie erneut deutlich geworden ist“, so Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen.
Dem Bund sollten bei einer Kofinanzierung perspektivisch auch Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden, denn „die eigentliche Neuordnung der Versorgungsstrukturen mit einer Konsolidierung von Krankenhausstrukturen auf der einen Seite und der Schaffung sektorenübergreifender Strukturen andererseits steht weiterhin aus“, so Burgdorf. Letzteres scheiterte bisher regelmäßig an der föderal bestimmten Planung.
Der BDC spricht sich zudem gegen die Einführung eines zweiprozentigen Abschlages für Kliniken aus, die keine ausreichenden digitalen Dienste anbieten. Der Verband hält Sanktionen dieser Art in seinen Auswirkungen auch im stationären Bereich für kontraproduktiv.
Weitere aktuelle Artikel
05.03.2020 BDC|News
Für Babyboomer ist 65 doch kein Alter mehr
Unser Präsident, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer steht Rede und Antwort zum Thema „Silver Worker“
02.03.2020 BDC|News
Februarausgabe: Sektorenübergreifende Versorgung in Passion Chirurgie
In der Februarausgabe dreht sich alles um „Sektorenübergreifende Versorgung“. Wir beschäftigen uns mit dem Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung, der ein neues System der integrierten Notfallversorgung mit einer telefonischen Lotsenfunktion und integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern vorschlägt.
01.03.2020 BDC|News
Rechtsbeistand für BDC-Mitglieder
Nachdem im April 1960 der Berufsverband gegründet war, beschloss acht Jahre später der geschäftsführende Vorstand in Hamburg in seiner Sitzung am 10.02.1968 die Schaffung eines Justitiariats und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit dem Justitiar, Prof. Dr. med. h.c. W. Weißauer. Professor Weißauer erklärte sich damals bereit, für die Beratung in grundsätzlichen rechtlichen Fragen, die mit der Berufspolitik zusammenhängen, zur Verfügung zu stehen und zwar in folgenden juristischen Bereichen: Arztrecht, Straf-, Zivil-, Verfassungs- und öffentliches Recht. 1968 hatte der BDC 1.433 Mitglieder, sein Kassenstand betrug 50.158,61 DM.
01.03.2020 BDC|News
60 Jahre BDC – eine Zeitreise
Die Gründung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. erfolgte auf der 77. Tagung der DGCH am 23. April 1960 im Deutschen Museum in München mit der Wahl von Prof. Kilian als ersten Vorsitzenden. Er hatte die Notwendigkeit einer berufspolitischen Vertretung neben der damals rein wissenschaftlichen Orientierung der DGCH erkannt und formulierte: „Die schwere Katastrophe, welche Deutschland am Ende des Zweiten Weltkrieges getroffen hat, stellte alle medizinischen Organisationen vor gewaltige Schwierigkeiten und große Aufgaben. Auf den wissenschaftlichen Kongressen wurden die einschlägigen Themen abgehandelt, zu einem fruchtbaren Gedankenaustausch über die beruflichen Belange und auch die Not des Einzelnen kam es nicht. Es wurde immer wieder ein empfindlicher Mangel hinsichtlich der Vertretung chirurgischer Interessen in den entscheidenden Gremien großer ärztlicher Organisationen, wie auch den Regierungen, bemerkbar.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.