Im Praktischen Jahr soll es künftig einen verpflichtenden Ausbildungsabschnitt in der ambulanten Versorgung geben. Außerdem soll die Allgemeinmedizin festes Prüfungsfach im dritten Staatsexamen werden. Dafür hat sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder ausgesprochen.
KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann sieht darin ein überaus positives Signal und appelliert an alle Beteiligten, dem Votum der Gesundheitsministerkonferenz zu folgen. „Das Medizinstudium darf sich nicht länger auf die ärztliche Tätigkeit im Krankenhaus konzentrieren“, sagte sie den PraxisNachrichten und fügte hinzu. „Die meisten Patienten werden heute ambulant behandelt. Dafür benötigen wir gut ausgebildete Ärzte.“
Kenntnisse der Allgemeinmedizin für Arztberuf unerlässlich
Feldmann lobte, dass die Politik diesen Bedarf erkannt habe und mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 notwendige Veränderungen vornehmen wolle. „Wir brauchen in der Zukunft junge Ärzte, die zumindest wissen, wie es in der Hausarztpraxis oder überhaupt in der Niederlassung aussieht. Das gehört zum Arztberuf elementar dazu“, betonte sie. Die Einführung eines verpflichtenden Quartals in der vertragsärztlichen Versorgung biete dafür eine gute Möglichkeit.
Eine Aufwertung der Allgemeinmediziner im Studium erhofft sich Feldmann von dem Vorhaben, dass das Fach verpflichtendes mündliches Prüfungsfach im 3. Staatsexamen werden soll. „Ich bin mir sicher, dass sich mehr junge Leute für die Tätigkeit als Hausarzt entscheiden werden, wenn sie frühzeitig einen umfassenden Einblick in die Allgemeinmedizin bekommen und erkennen, wie vielseitig das Fach ist.“ Die verpflichtende Prüfung kann dabei allerdings nur ein Schritt sein.
Fördermaßnahmen der KVen
Feldmann wies darauf hin, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits eine Fülle von Fördermaßnahmen anbieten, um Medizinstudierende und junge Ärzte für die Niederlassung zu gewinnen. So erhalten Studierende in den meisten Regionen eine finanzielle Förderung, wenn sie ihre Famulatur in einer Praxis absolvieren. Unterstützung gebe es auch bei der Niederlassung.
Ein Durchbruch war erst kürzlich bei der Förderung der ambulanten Weiterbildung gelungen. Seit Monatsbeginn erhalten Weiterzubildende in der Praxis eine annähernd gleiche Vergütung wie im Krankenhaus. Der Förderbetrag wurde auf 4.800 Euro im Monat angehoben. Zudem gibt es mehr Förderstellen in der Allgemeinmedizin und erstmals auch Förderstellen in anderen Fachrichtungen.