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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entsprechend seines gesetzlichen Auftrags Vorgaben für ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen von Krankenhäusern definiert. Er beschloss unter anderem Mindestanforderungen an das Verfahren, das digitale Assistenzsystem und die Qualifikation des beteiligten medizinischen Personals. Mit Hilfe des Ersteinschätzungsverfahrens soll schnell und verlässlich beurteilt werden, wie dringend bei Hilfesuchenden der Behandlungsbedarf ist. Nur wenn ein sofortiger Behandlungsbedarf festgestellt wird, soll die Patientin oder der Patient ambulant im Krankenhaus behandelt oder ggf. auch stationär aufgenommen werden. In allen anderen Fällen soll die Behandlung grundsätzlich in der vertragsärztlichen Versorgung erfolgen. Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Entscheidung. Sie habe zur Folge, dass dass ein wesentlicher Teil von hilfesuchenden Patientinnen und Patienten an Empfang der Notaufnahmen in den Krankenhäusern abgewiesen werden müsse, ohne dass der konkrete Hilfebedarf der Patienten durch eine ärztliche Untersuchung eingeschätzt würde. Aus Sicht der DKG ist dies jedoch notwendig und gesetzlicher Auftrag der Notaufnahmen in den Kliniken.

    Quellen: G-BA, DKG

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