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Die KBV hat als Serviceangebot für Ärzte auf ihrer Internetseite Fragen und Antworten zum bundeseinheitlichen Medikationsplan zusammengestellt. Neben allgemeinen Fragen zum Medikationsplan werden auch Fragen zum Barcode und zur Medikationstabelle thematisiert. Das Infopapier wird laufend erweitert.

Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, ab 1. Oktober 2016 von ihrem Arzt einen Medikationsplan bekommen können. Dieser Plan soll standardisiert sein und die aktuelle Medikation des Patienten abbilden.

KBV, Bundesärztekammer und der Deutsche Apothekerverband haben Inhalte, Struktur sowie Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans bereits in einer gemeinsamen Vereinbarung festgelegt. Derzeit verhandelt die KBV mit dem GKV-Spitzenverband Details zur Vergütung der Ärzte für die Erstellung und Aktualisierung des Plans. Auch im Bundesmantelvertrag müssen noch Einzelheiten zum Anspruch der Patienten angepasst werden.

Inhalte des Medikationsplans

Der Medikationsplan enthält eine Übersicht über die verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimittel eines Patienten. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.

Zusätzlich ist ein optional nutzbarer Barcode auf dem Medikationsplan aufgebracht. Er enthält die Informationen des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. Auf diesem Weg ist eine unkompliziertere Aktualisierung in Praxen, Apotheken und auch in Krankenhäusern möglich.

Der bundeseinheitliche Medikationsplan

Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen beziehungsweise anwenden, sollen ab 1. Oktober 2016 von ihrem Arzt einen für sie verständlichen Medikationsplan erhalten. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen.

Die Ärzte erhalten für den Medikationsplan eine Vergütung. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet, Apotheker aktualisieren auf Wunsch des Versicherten. Aktualisierungen durch andere Ärzte und Krankenhäuser sind ebenfalls möglich.

Zunächst liegt der Medikationsplan in Papierform vor. Das heißt, der Arzt speichert ihn in seiner Praxissoftware ab und druckt ihn für den Patienten aus. Ab 2018 soll er dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Ab dem 1. Januar 2019 müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.

Im Überblick:

Wer soll einen Medikationsplan erhalten?

  • Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden
  • Anspruch des Patienten auf einen Medikationsplan: ab 1. Oktober 2016
  • Ärzte müssen den Patienten über den Anspruch informieren

Was muss auf dem Medikationsplan dokumentiert werden?

  • Arzneimittel, die dem Patienten verordnet worden sind
  • Arzneimittel, die der Patient ohne Verschreibung anwendet
  • Hinweise zur Anwendung der Medikamente
  • Medizinprodukte (soweit relevant)
Weiterführende Informationen
Fragen und Antworten (FAQ) zum bundeseinheitlichen Medikationsplan ab 1. Oktober 2016 (Stand: 15.06.2016, PDF, 134 KB)
KBV-Themenseite zum Medikationsplan

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 16.06.2016

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