Im Fokus der Maiausgabe stehen seltene Fehlbildungen bei Kindern. Über 200 Kinder kommen in Deutschland im Jahr mit angeborenen Fehlbildungen wie Ösophagusatresie, Bauchwanddefekt, Zwerchfellhernie oder Morbus Hirschsprung zur Welt. Die Entwicklungen der Kinderanästhesie und der Neonatologie haben entscheidend geholfen, Letalität und Mortalität dieser Fehlbildungen zu reduzieren. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie plant hierzu ein Register für ausgesuchte Fehlbildungen, lesen Sie dazu mehr im Artikel „Qualitätsmessung bei seltenen Erkrankungen – KinderRegister für angeborene Fehlbildungen“ von Herrn Professor Rolle und Frau Dr. Schmedding. Dem folgt eine Falldarstellung von Herrn Dr. Schuster über die seltene Fehlbildung „Caudal Duplication Syndrome“.
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Angemessene Summen in der Haftpflichtversicherung
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das am 20. Juli 2021 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht für Vertragsärztinnen und -ärzte festgeschrieben. Wer also mit den Kassen abrechnet, muss nachweisen, dass sie oder er gegen die Haftpflichtgefahren aus der Berufsausübung ausreichend versichert ist.
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