10.07.2019 Politik
Krankenhäuser auf dem Land bekommen mehr Geld
Jens Spahn: „Regionale Krankenhäuser sind wichtige Anlaufstelle.“
Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen werden ab nächstem Jahr mit zusätzlich 400.000 Euro pro Klinik gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung in ländlichen Regionen unterstützt. Bundesweit werden etwa 120 Krankenhäuser gefördert.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Ein Krankenhaus vor Ort ist für viele Bürger ein Stück Heimat. Es gibt ihnen Geborgenheit und Sicherheit. Gerade in gesundheitlichen Notlagen braucht es eine schnell erreichbare Versorgung vor Ort. Daher werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen, zu denen es in erreichbarer Nähe keine Alternative gibt, künftig pauschal mit 400.000 Euro im Jahr bezuschusst. Das ist unbürokratische, konkrete und wirksame Hilfe für den ländlichen Raum.“
Hierfür stellen die Krankenkassen 50 Millionen Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich nun auf eine Liste der Krankenhäuser verständigt, die die Förderung erstmals ab kommendem Jahr erhalten können. Die Liste der betreffenden Krankenhäuser wird jährlich aktualisiert.
Die Krankenhäuser müssen die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen (unter anderem Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner) sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe vorhalten. Um die zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser, anders als beim Sicherstellungszuschlag, kein Defizit nachweisen.
Hintergrund Zuschlag für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum
Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde die Finanzierung von Krankenhäusern neu aufgestellt. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Damit wird sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Da bislang die Mittel für Pflegepersonalkosten von den Krankenhäusern teilweise auch für andere Personalkosten genutzt wurden, werden ab 2020 rund 200 Millionen Euro in die Landesbasisfallwerte überführt. Mit weiteren 50 Millionen Euro werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 08.07.2019
Weitere Artikel zum Thema
16.11.2022 Pressemitteilungen
Koalitionsplan für tagesstationäre Krankenhausbehandlungen birgt erhebliche Unsicherheiten
Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist erhebliche Unsicherheiten auf.
11.11.2022 Pressemitteilungen
Hybrid-DRGs entscheidend für Überwindung der Sektorengrenzen
Mit der nun von der Koalition gewünschten Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für ambulant mögliche, bislang aber überwiegend stationär erbrachte Operationen würde der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen machen.
08.11.2022 BDC|News
BDC in Rheinland-Pfalz unterstützt KV-Forderung nach Inflationsausgleich
In einer Pressemitteilung fordern heute (8.11.2022) die KV Rheinland-Pfalz und 30 ärztliche Berufsverbände - darunter auch der BDC-Landesverband Rheinland-Pfalz - einen Inflationsausgleich für niedergelassene Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen.
07.11.2022 Politik
Finanzierung der deutschen Krankenhäuser soll reformiert werden
Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte auf der 140. Hauptversammlung
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.