05.06.2023 Politik
Klinikreform – Länder: Vorhaltefinanzierung und Leistungsgruppen ja, Level nein

Nach den Beratungen mit den Bundesländern vergangenen Mittwoch steht laut Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach die Grundstruktur der geplanten Krankenhausreform. Die Kernpunkte in Kürze:
Vorhaltepauschalen: Geplant ist – nach einer mehrjährigen Übergangsphase – 60 Prozent der Betriebskostenfinanzierung über Vorhaltepauschalen und 40 Prozent über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) abzüglich der Pflegepersonalkosten zu berechnen. Das Pflegebudget soll künftig in der Vorhaltefinanzierung enthalten sein.
Leistungsgruppen: Die Leistungsgruppen sollen sich nach den bereits erarbeiteten Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen richten. Laut Lauterbach haben Modellierungen der Abschätzung von den Unternehmen Oberender und Bindoc gezeigt, dass 98 bis 99 Prozent der bereits erbrachten Fälle im stationären Bereich den Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen (NRW) zugeordnet werden können.
Versorgungsstufen/Levels: Bei diesem Punkt besteht nach wie vor keine Einigkeit. Bezüglich der Levels wird der Bund allerdings eine Transparenzübersicht gestalten, die als Deutschlandkarte Patienten zeigen soll, welche Kliniken welche Leistungsgruppen anbieten können, kündigte Lauterbach an. „Wir werden als Bund Qualitätsunterscheide von Klinik zu Klinik transparent machen“, so der Minister. Diese Übersicht soll die Kliniken auch in die drei geplanten Levels einstufen, auch wenn die Bundesländer nach der Reform nicht von diesen sprechen oder die Stufen anders benennen sollten. Neu ist auch, dass es erstmals eine niedergeschriebene konkrete Formulierung hinsichtlich der Ausnahmeregelungen bei den Leistungsgruppen gibt. „Neben der Zuordnung von Leistungsgruppen verbleiben Möglichkeiten für Länder, in der Fläche eine bedarfsnotwendige stationäre Versorgung sicherzustellen. So werden bundesweit einheitliche Kriterien entwickelt, nach denen Planungsbehörden Optionen erhalten, bedarfsnotwendige Leistungen auch Kliniken zuzuweisen, die nicht alle Vorgaben der Leistungsgruppe erfüllen“, heißt es in dem aktuellen BMG-Papier.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
22.05.2018 Pressemitteilungen
Nur Mut: Robotik zum Mitmachen in Erlangen
Am 26. Mai 2018 kommen 40 Medizinstudierende nach Erlangen zum Workshop „Chirurgie zum Mitmachen“. Zum ersten Mal werden Studierende im Rahmen der bundesweiten Workshop-Reihe die Möglichkeit haben, sich auch am OP-Roboter zu üben. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) veranstaltet den eintägigen Workshop gemeinsam mit der Chirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Erlangen unter der Leitung von Prof. Dr. med. Stephan Kersting.
21.05.2018 Politik
Zi veröffentlicht Umfrageergebnisse
Etwa jedes dritte (32 Prozent) Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) musste im Jahr 2016 finanzielle Verluste hinnehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuell veröffentlichte Untersuchung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).
17.05.2018 Politik
„Wir brauchen Klarheit, Herr Minister!“
Telematikinfrastruktur – Mitten im technischen Rollout scheint die Politik das Projekt elektronische Gesundheitskarte plötzlich generell in Frage zu stellen. Gelten bestehende Gesetze nun nicht mehr? KBV-Chef Dr. Andreas Gassen fordert Klarheit.
15.05.2018 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Ärztetag beschließt neue Weiterbildungsordnung für Ärzte
Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hat mit großer Mehrheit die Gesamtnovelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen. Die MWBO ist die Vorlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Ziel der Gesamt-Novelle ist eine kompetenzbasierte Weiterbildung zur Verbesserung der Weiterbildungsqualität. „Inhalte statt Zeiten“, so brachte Dr. Franz Bartmann die wesentliche Neuerung der Weiterbildungsreform auf den Punkt. „Die Kernfrage lautet nicht mehr, wie oft und in welcher Zeit wurden Inhalte erbracht, sondern wie und in welcher Form werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben“, sagte der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.