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Im kommenden Jahr müssen die gesetzlichen Krankenkassen den Krankenhäusern eine Milliarde mehr für Betriebs- und Personalkosten überweisen, als diese nach den gestern veröffentlichten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes tatsächlich benötigen. Hintergrund ist eine besondere gesetzliche Regelung, die bereits in den letzten Jahren zu unbegründeten Zusatzzahlungen aus den Portemonnaies der Beitragszahler geführt hat.

„Personalkosten inklusive Tarifabschlüsse werden durch die Krankenkassen voll und ganz getragen. Die von den Krankenhausverbänden beklagte Tarifschere ist ein Märchen, das den Fakten nicht standhält. Vielmehr spült die Meistbegünstigungsklausel zusätzliches Geld in die Kassen der Krankenhäuser“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Personalkosten durch Krankenkassen überfinanziert

Anders als Krankenhausvertreter behaupten, werden Steigerungen bei den Gesamtkosten nicht nur vollumfänglich durch die Kassen finanziert, sie werden seit Jahren überbezahlt. Verantwortlich dafür ist ein falscher gesetzlich vorgeschriebener Mechanismus für die Preisfestsetzung.

Wie in jedem September hat das statistische Bundesamt gestern den sogenannten Orientierungswert veröffentlicht, der die Preise im Krankenhaus für das kommende Jahr bestimmt. Er soll wie ein Warenkorb die reale Kostenentwicklung im Krankenhaus einfangen. Die Ausgaben für Personal als größter Punkt der Betriebskosten sind darin enthalten.

Liegt der Orientierungswert jedoch unter der Grundlohnrate (Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung), erhalten die Krankenhäuser automatisch den höheren Wert entsprechend der Grundlohnrate – auch wenn es dafür weder sachliche noch fachliche Argumente gibt. Diese sogenannte Meistbegünstigungsklausel geht einseitig zulasten der Beitragszahler.

Meistbegünstigungsklausel zulasten der Beitragszahler

Für 2016 ermittelte das Statistische Bundesamt einen Orientierungswert von 1,57 Prozent. Der Wert setzt sich zusammen aus einer Lohnsteigerung von 2,22 Prozent und einer Sachkostensteigerung von 0,55 Prozent. Die Grundlohnrate lag dagegen bei 2,95 Prozent.

Da statt des tatsächlichen Preisanstiegs die höhere Grundlohnrate greift, erhalten die Krankenhäuser im Jahr 2016 ca. eine Milliarde Euro mehr als sie für den Ausgleich der höheren Kosten aufgrund der Preisentwicklung inkl. der Tarifsteigerungen benötigen.

Im kommenden Jahr insgesamt 3,6 Mrd. Euro mehr für die Kliniken

Das Jahr 2016 wird damit ein Rekordausgabenjahr für die GKV im Krankenhausbereich. Zusätzlich zu der Milliarde über die Meistbegünstigungsklausel bekommen die Krankenhäuser über die schon üblichen jährlichen Preis- und Mengensteigerungen sowie das am 01.01.2016 in Kraft tretende Krankenhausstrukturgesetz weitere finanzielle Mittel.

Die Krankenhäuser können sich damit auf Einnahmesteigerungen von über 3,6 Mrd. Euro allein durch die gesetzlichen Krankenkassen in 2016 freuen. Ein Großteil dieser Steigerungen wirkt in der Basis und demnach auch für die kommenden Jahre. Für das öffentliche Gejammer der Krankenhausverbände gibt es keine reale Grundlage.

Bereits in den beiden Vorjahren hat der Mechanismus der Meistbegünstigungsklausel den Krankenhäusern unberechtigte Mehreinnahmen von ca. 1,2 Mrd. Euro (2014: 500 Mio.; 2015: 700 Mio.) beschert

„Diese Zusatzausgaben im Jahr 2016 in Höhe von einer Milliarde Euro werden bei den Krankenkassen zu Buche schlagen. Bei der Haushaltsplanung und der Frage der Höhe der Zusatzbeiträge im kommenden Jahr wird jede einzelne Krankenkasse diese Mehrkosten berücksichtigen müssen“, so v. Stackelberg.

Weiterführende Informationen

Übersicht Grundlohnrate und Orientierungswerte für drei Jahre (PDF, 32 KB)
Reform der Krankenhausversorgung

Quelle: GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin, http://www.gkv-spitzenverband.de

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