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Die Entscheidung der designierten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die EU-Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu erhalten, wird von der KBV positiv bewertet. Das betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel kürzlich in Brüssel. Sowohl KBV als auch BÄK hatten dies im Vorfeld der Nominierung gefordert.

Zugleich begrüßte Kriedel ausdrücklich den Vorschlag von der Leyens, die Zypriotin Stella Kyriakides – eine ausgewiesene Gesundheitsexpertin – zur Gesundheitskommissarin zu ernennen.

Kritik an Deregulierung bei Berufsregeln

Kritisch sieht die KBV dagegen die Tendenzen zur Deregulierung der EU-Kommission bei den Berufsregeln. Dem müsse entgegengetreten werden, forderte Kriedel und fügte hinzu: „Gesundheitsversorgung ist Sache der Mitgliedstaaten.“

Eine undifferenzierte Deregulierung sei nicht geeignet, die Qualitätssicherung und den Patientenschutz zu fördern, betonte Kriedel und benannte damit eine der sechs Kernforderungen aus dem gemeinsamen Positionspapier von Bundesärztekammer (BÄK) und KBV an die zukünftige europäische Gesundheitspolitik.

Subsidiarität als europäisches Grundprinzip

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt wies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Subsidiarität als europäisches Grundprinzip hin. Während etwa in der Krebsbekämpfung ein koordinierter europäischer Ansatz sinnvoll sei, dürften nationale Aus- und Weiterbildungsstandards, die dem Patientenschutz dienten, nicht unter dem Gesichtspunkt des Marktzugangs nivelliert werden.

An dem Empfang, zu dem KBV und BÄK in Brüssel eingeladen hatten, nahmen über 100 Vertreter aus EU-Institutionen, Bundes- und Landesregierungen, Gesundheitsverbänden sowie Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen teil.

Einheitliche Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Der Europaabgeordnete und Arzt Dr. Peter Liese (EVP-Christdemokraten) warb mit Blick auf das ins Stocken geratene EU-Gesetzgebungsverfahren zur klinischen Nutzenbewertung von Arzneimitteln für ein EU-einheitliches Bewertungsverfahren.

Dafür hatte sich das EU-Parlament im vergangenen Jahr ausgesprochen. Die grundsätzliche Ablehnung einer verbindlichen europäischen Regelung sei nicht vermittelbar, betonte Liese. Jedoch sollten weiter die Mitgliedstaaten darüber entscheiden, ob Behandlungen erstattet werden.

Positionspapier: Kernforderungen der deutschen Ärzteschaft

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 19.09.2019

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