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Seit Jahresbeginn erfasst die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gezielt Medikationsfehler. Ärzte werden gebeten, entsprechende Fallberichte an die Kommission zu senden. Dafür steht ein spezifischer Berichtsbogen zur Verfügung.

Geänderte europäische Richtlinien sehen vor, dass auch diejenigen Nebenwirkungen dokumentiert werden, die durch Medikationsfehler verursacht wurden. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) führt daher ein Pilotprojekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch, das vom Bundesgesundheitsministerium gefördert wird.

Ziel ist zu untersuchen, ob Medikationsfehler innerhalb der Strukturen des Spontanmeldesystems der AkdÄ erfasst und analysiert werden können. Zudem soll geprüft werden, ob sich durch die systematische Analyse von Medikationsfehlern Aussagen zu Risikofaktoren (wie beispielsweise missverständliche Beschriftungen von Arzneimitteln) und Interventionen ableiten lassen, die zu einer verbesserten Patientensicherheit beitragen können.

Was ist ein Medikationsfehler?

Ein Medikationsfehler kann entstehen, wenn vom optimalen Medikationsprozess abgewichen wird, und der Patient dadurch zu Schaden kommt oder kommen könnte. Medikationsfehler können jeden Schritt des Medikationsprozesses betreffen und von jedem am Medikationsprozess Beteiligten verursacht werden. Dazu gehören neben den Ärzten, Apothekern und Pflegepersonal auch Patienten und deren Angehörige.

Im Fokus: Schaden bei Patienten

Erfasst werden primär ärztliche Spontanmeldungen zu Medikationsfehlern, die zu einem Schaden beim Patienten geführt haben. Von besonderem Interesse sind Fehler, die zu einem schwerwiegenden Schaden beim Patienten geführt haben oder hätten führen können. Es sollen aber auch Medikationsfehler gemeldet werden, die nach Einschätzung der Ärzte aus anderen Gründen relevant sind.

Fallberichte werden vertraulich behandelt

Ein Berichtsbogen für die Dokumentation von Medikationsfehlern steht auf der Homepage der AkdÄ zur Verfügung. Die Fallberichte werden innerhalb der AkdÄ vertraulich behandelt und bewertet, bevor sie pseudonymisiert an das nationale Pharmakovigilanzsystem weitergeleitet werden. Eine anonyme Meldung ist möglich.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist ein wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer. Als Anfang des 20. Jahrhunderts die pharmazeutische Industrie entstand und begann, für ihre Produkte zu werben, wurde 1911 auf dem Kongress für Innere Medizin der Grundstein für die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gelegt. Die Aufgabe der Kommission ist es, die Ärzteschaft durch Mediziner unabhängig und objektiv zu informieren.

Wie Medikationsfehler vermieden werden können – Broschüre zum Bestellen

Wie lassen sich Fehler bei der Verordnung und Einnahme von Medikamenten vermeiden – darum geht es in der Broschüre „Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie“, die die KBV in der Reihe PraxisWissen herausgegeben hat. Darin wird unter anderem der gesamte Medikationsprozess beleuchtet – von der Therapieentscheidung über das Ausstellen des Rezeptes bis hin zur Therapieüberwachung. Fallbeispiele und viele praktische Tipps ergänzen die Informationen. Die Broschüre kann kostenfrei bei der KBV bestellt ([email protected]) oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden:
PraxisWissen: Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie (PDF, 1,6 MB)

Weiterführende Informationen
Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern
Berichtsbogen zur Meldung von Medikationsfehlern (PDF, 340 KB)
PraxisWissen Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie (Stand: 03.09.2014, PDF, 1.6 MB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

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