22.03.2022 BDC|News
Jahrestagung BDC|Westfalen-Lippe

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im BDC-Landesverband Westfalen-Lippe,
zum diesjährigen Jahrestreffen des BDC-Landesverbands Westfalen-Lippe, wieder eingebettet in die Viszeralmedizin NRW-Tagung, laden wir Sie sehr herzlich für den 3. Juni 2022 in das Kongresszentrum Dortmund ein. Diese Veranstaltung ist als Präsenzzusammenkunft vorgesehen und wir hoffen, dass keine Corona-Mutante uns einen Strich durch diese Rechnung macht.
Chirurgie und Gender, Personalakquise, Niederlassung, Recht und Hot Topic „Mindestmengen für komplexe Ösophagus- und Pankreaseingriffe“
Freitag, 3. Juni 2022, 11:00 – 12:30 Uhr; Kongresszentrum Dortmund
Programm:
- Was macht das Chirurg*in-Sein attraktiv?
Dr. med. Frauke Fritze-Büttner, BDC-Fachreferat Familie und Beruf, Berlin - Wie steht es mit einer Niederlassung in einer chirurgischen Praxis/MVZ – Kooperation mit der Klinik?
Dr. med. Peter Kalbe, BDC Vizepräsident, Berlin/Rinteln - „Juristerei“ bei Patientenklagen und Vertragsangelegenheiten
RA Prof. Dr. jur. Peter Hüttl, Kanzlei Dr. Heberer & Kollegen, Justitiar des BDC, München/Berlin - Hot Topic: G-BA-Beschlüsse zu Mindestmengen für komplexe Ösophagus- und Pankreaseingriffe – was fordern wir?
- Komplexe Ösophaguseingriffe, Status quo und S3-Leitlinie
Prof. Dr. med. Florian Gebauer, Köln - Komplexe Pankreaseingriffe, Status quo und S3-Leitlinie
Prof. Dr. med. Orlin Belyaev, Bochum
Hier finden Sie den Flyer zur Veranstaltung: BDC-Jahrestagung_WL_2022_final
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Kongress-Homepage.
Dort können Sie sich für die weiteren interessanten Sitzungen der Viszeralmedizin NRW-Tagung vom 2. – 3. Juni 2022 mit den entsprechenden Tagungsgebühren anmelden.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen Tag fest in Ihrem Terminkalender eintragen, damit wir Sie herzlich willkommen heißen können und freuen uns auf eine rege Vor-Ort-Diskussion mit Ihnen.
Ihr
Vorstand des BDC-Landesgruppe Westfalen-Lippe
Prof. Dr. med. Waldemar Uhl
Dr. med. Björn Schmitz
Jerzy Wielowiejsk
Prof. Dr. med. Michael Aufmkolk
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Angemessene Summen in der Haftpflichtversicherung
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das am 20. Juli 2021 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht für Vertragsärztinnen und -ärzte festgeschrieben. Wer also mit den Kassen abrechnet, muss nachweisen, dass sie oder er gegen die Haftpflichtgefahren aus der Berufsausübung ausreichend versichert ist.
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