29.03.2021 BDC|News
Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 ab dem 7. April in Praxen

Ab dem 7. April starten die Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 in Arztpraxen. Da anfangs nur eine begrenzte Liefermenge von etwa einer Million Dosen pro Woche an Impfstoffen für die Praxen zur Verfügung steht, sollen zunächst die Hausärztinnen und Hausärzte impfen. In einem nächsten Schritt sollen dann – sofern genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann – alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einbezogen werden. Die Praxen werden einmal wöchentlich über den Großhandel durch die Apotheken mit Impfstoffen beliefert. Für den Impfstart am 7. April sollen Praxen den Impfstoff bis spätestens Dienstag, 30. März, 12.00 Uhr bei der jeweiligen Apotheke bestellen.
Für die COVID-19-Schutzimpfung vorerst in Hausarztpraxen wird voraussichtlich in den ersten beiden Wochen nach Impfbeginn, das heißt vom 7. bis 18. April, ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer zur Verfügung stehen. In den folgenden Wochen werden weitere Impfstoffe wie der Vektorimpfstoff COVID-19 Vaccine von AstraZeneca hinzukommen. Darüber hinaus ist voraussichtlich ab der letzten Aprilwoche mit mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zu rechnen.
Zum Ablauf, zur Organisation und zur Vergütung finden Sie hier folgende Detailinformationen:
Praxisorganisation und Aufklärung
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere aktuelle Artikel
01.03.2025 BDC|News
DCK 2025: Kongressstart in München – BDC-Sitzungen – KidsClub
Der DCK 2025 ist gestartet (26. bis 28. März 2025)! DGCH-Präsident Professor Dr. Udo Rolle lädt herzlich zur Teilnahme ein. Das Motto lautet „Sichere Chirurgie für alle“. Gemeint ist damit größtmögliche Patientensicherheit durch den flächendeckenden und routinemäßigen Einsatz von chirurgischen Checklisten und Qualitätsstandards. Der BDC ist mit zahlreichen Sitzungen und Workshops vertreten.
25.02.2025 BDC|News
BDC trifft H-DRG-Vereinbarung mit Pathologie
Der BDC hat unter Einbeziehung der Anästhesie eine Vereinbarung mit der Pathologie getroffen, mit deren Hilfe mögliche Auseinandersetzungen um Honoraranteile aus H-DRGs vermieden werden sollen. Bekanntlich sind pathologische Leistungen Bestandteil der Hybrid-DRG mit der Folge, dass diejenige Einrichtung, die ein solches H-DRG abrechnet, die Pathologie aus diesem Honorar bezahlen muss, weil eine kassenärztliche Überweisung grundsätzlich nicht erlaubt ist.
21.02.2025 BDC|News
Der BDC beim Bundeskongress Chirurgie 2025 in Nürnberg
Der BDC leitet drei Sitzungen und ist an drei weiteren beteiligt.
20.02.2025 BDC|News
Internationaler Ortho und Trauma Gipfel: “The Summit” vom 12.-16. Mai in Köln
BDC-Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die Teilnahmegebühren.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.