01.03.2019 Politik
Implantateregister kann Patientensicherheit erhöhen, braucht aber Transparenz
Stellungnahme des Aktionsbündnis Patientensicherheit zeigt Ergänzungsbedarf des Gesetzesentwurfs zum Implantateregister auf
Internationale Beispiele zeigen, dass Implantateregister wesentlich zur Erhöhung der Patientensicherheit beitragen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Angaben verlässlich, aussagekräftig und verständlich für Ärzte und Patienten sind. Deshalb begrüßt das Aktionsbündnis Patientensicherheit die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, sieht aber wesentlichen Ergänzungsbedarf, damit das Gesetz diese Wirkung auch entfalten kann.
„Es ist überfällig, dass Erkenntnisse zur Qualität von Implantaten für die Behandlung von Patienten herangezogen werden“ sagt Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit zur anstehenden Gesetzesinitiative, zu der das Bundesgesundheitsministerium für den 26. Februar zur Anhörung eingeladen hat. Erfahrungen beispielsweise aus skandinavischen Ländern zeigen, dass durch gute Register die Rate an Revisionsoperationen halbiert werden konnte. „Damit die Patienten in Deutschland möglichst schnell ähnlich gut geschützt werden wie zum Beispiel in Schweden, sollten die Registerbetreiber verpflichtet werden, die vorliegenden ausländischen Daten zu Implantaten zu integrieren. Im Interesse der Patienten können wir nicht weitere Jahre mit dem mühsamen Aufbau vollständiger Datensätze verbringen.“
Eine weitere, aus Sicht des Aktionsbündnis Patientensicherheit unverzichtbare Ergänzung betrifft die Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse. „Es darf nicht sein, dass die Ergebnisse des Implantateregisters de facto nur einer kleinen Gruppe eingeweihter Experten zu Gute kommen. Ärzte und Patienten brauchen Zugang zu den Erkenntnissen und eine Darstellung, die verständlich ist und klare Aussagen aus den Daten ableitet“, fordert François-Kettner. „Nur wenn Ärzte und Patienten die Informationen erhalten, können sie die Patientensicherheit vor Ort verbessern! Die nötigen Ressourcen hierfür müssen bereitgestellt werden.“
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 26.02.2019
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