Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
„Ambulantisierung – Wunsch und Wirklichkeit“ - unter diesem Motto des 6. Forums Ambulantes Operieren diskutieren Experten aus Gesundheitswesen, Politik und Berufspolitik im November die Chancen und Grenzen einer integrierten beziehungsweise sektorenübergreifenden Patientenversorgung.
Das Bundeskabinett hat heute (27.7.2022) den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingebrachten Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes verabschiedet und damit auch die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Neupatientenregelung gekippt.
Die aktuelle berufspolitische Diskussion zeigt, dass der Begriff „Sektorübergreifende Versorgung“ in aller Munde ist, dass darunter jedoch – je nach Interessenslage – unterschiedliche Sachverhalte und Ziele verstanden werden. Wir versuchen hier, die aus unserer Sicht vermuteten Positionen der beteiligten Player darzustellen.
Aufgrund des ökonomischen Drucks wird zur Zeit von Krankenhausträgern die Zusammenlegung spezialisierter operativer Intensivstationen aus verschiedenen Fachrichtungen in große intensivmedizinische Zentren gefordert. Eine Reihe von Argumenten sprechen gegen diesen geplanten Strukturwandel, insbesondere wenn fachspezifische Grunderkrankungen mit hoher Letalität wie z. B. die abdominelle Sepsis Gegenstand der Intensivbehandlung sind. Das zentrale Argument gegen fachübergreifende, interdisziplinäre Zentren und für eine fachspezifi sche (operative) Intensivstation beruht darauf, dass entsprechend der zunehmenden allgemeinen medizinischen Spezialisierung auch die intensivmedizinische Therapie spezieller Krankheitsbilder eine besondere Qualifi kation und Erfahrung
des behandelnden Arztes erfordert. Auf einer gemischten interdisziplinären Intensivstation besteht zusätzlich die Gefahr, dass bei fehlender Spezialisierung hinsichtlich bestimmter Krankheitsbilder die dann notwendigerweise hinzuzuziehenden, zahlreichen Organspezialisten unnötig Kosten durch redundante Diagnostika und Therapeutika erzeugen werden.
Wohin das neue Tarifrecht für Bund und Kommunen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst führen wird, bleibt abzuwarten. Ebenso wird abzuwarten sein, ob und inwieweit sich die Länder dem neuen Tarifrecht anschließen werden. Da die Länder während der viele Monate andauernden Tarifverhandlungen zuletzt abgesprungen sind, steht zweifelsfrei zunächst nur fest, dass dieser neue Tarifvertrag nicht für die bei den einzelnen Ländern beschäftigten Arbeitnehmer des öff entlichen Dienstes gilt. Wie lange dieser Zustand anhalten wird, bleibt abzuwarten. Ebenso wird abzuwarten sein, ob der intendierte Wandel zu einem modernen und konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst erreicht wird. Auch die Erfüllung der mehrmals in diesem Kontext von sämtlichen Verhandlungsführern getätigten Zusage, dass im neuen System kein Mitarbeiter schlechter gestellt werde als vorher, wird in den nächsten Monaten individuell auf dem Prüfstand stehen.
In dieser Ausgabe der BDC-Mitgliederzeitschrift stehen folgende Themen im Mittelpunkt: Laudatio für Hern Prof. Dr. med. Dr. h.c. H. W. Schreiber, Anmerkungen zur Erstellung von Op-Berichten und die aktuelle DRG-Übung.
Patienten haben vor Operationsschmerzen mehr Angst als vor der Narkose. Sie räumen der ausreichenden Schmerzlinderung einen hohen Stellenwert ein, die aber offenbar häufig nicht stattfindet. Die Standards zur postoperativen Schmerztherapie werden deshalb in Zertifizierungen von US-Kliniken eingeschlossen. Bei Erlangung eines Zertifikats sind Krankenhäuser auch in Deutschland ab dem Jahr 2005 verpflichtet, Berichte ihres Leistungsangebotes und dessen Qualität in internetfähiger Form zu erstellen.