Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) fordert zum Weltkindertag
am 20. September, gefährdete Kinder, die im Gesundheitssystem auffallen, als Kinderschutzfälle anzuerkennen und adäquat medizinisch zu versorgen.
Leserbrief zu: Artikel aus Passion Chirurgie 06/II/2022: „Klimagerechtes Krankenhaus – Haben Einwegartikel darin eine Zukunft?“ von Lehmann F, Hübner A, Remmele J, Börner N, Samwer C, Prütting J. Sie finden den Artikel HIER.
Die zentralen Herausforderungen für die Chirurgie sind die Akquisition qualifizierten Nachwuchses und eine geistige und körperliche Ärztegesundheit. Offensichtlich stehen diese beiden Umstände auch in enger Korrelation miteinander. Welcher PJ-Student möchte schon in einer Abteilung anheuern, in der die ärztlichen Kollegen auf ihn überarbeitet, zynisch oder depressiv verstimmt wirken?
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) befürworten in einem Schreiben vom 23.9.2022 an die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ eine Ambulantisierung mit Augenmaß.
Das Gesundheitssystem war noch nie in einer solchen rasanten Umbruchphase wie zurzeit. Ein Gesetz jagt das andere, eine Änderung der bestehenden Gesetze die andere, Ausführungsbestimmungen, Erweiterungen, Ergänzungsgesetze wetteifern förmlich miteinander, wer die Bürokratie auf die Spitze treiben kann.
Längst ist es so, dass weder Kliniker noch Praktiker die Flut der Gesetze und Verordnungen kennen und beherrschen können, denen sie täglich unterliegen, geschweige können sie jede Fußangel, die darin versteckt ist, sicher umgehen.
Bilanzen sind immer ein beliebtes Mittel, das Ende von „Schonzeiten“ einzuläuten. Im politischen Raum gelten die ersten 100 Tage als Eingewöhnungsphase, die in der Regel zunächst einer milden Beurteilung unterworfen wird. Das konnte allerdings für das Wortungetüm Wettbewerbstärkungsgesetz im Gesundheitssystem nicht gelten. Erstens sattelt das GKV-WSG nahtlos auf vorangegangene Gesetzgebungen auf und zweitens ist die grundsätzliche Diskussion um die Zukunft der Gesundheitsversorgung keineswegs beendet, weil sie im Vorfeld auch gar nicht ausreichend geführt wurde.
„Und wofür soll ich eigentlich so lange Haken und Klappe halten?“, fragt der Jung-Chirurg schließlich im Patenschaftsprogramm des BDC. Dem Paten gehen jetzt die Argumente aus, er zieht sich auf die einzigartige Faszination des Berufes und die besondere Stellung des Chirurgen im Klinikalltag zurück. Soll er wirklich von attraktiven Endpositionen berichten, die im deutschen Gesundheitssystem immer seltener werden? Ist die Selbständigkeit des Chirurgen in freier Niederlassung noch eine lohnende Perspektive oder nur ein unkalkulierbares Risiko? Warum haben Oberarzt- und Chefarztpositionen in der Klinikhierarchie ihren Glanz verloren?
Die Herausforderungen an die Medizin und insbesondere an die Chirurgie sind enorm, weshalb nur im engen Schulterschluss Lösungen gefunden werden können und die Bedeutung und die Stärke der chirurgischen Disziplinen nach außen vermittelt werden muss. Das Schwerpunktthema dieses Heftes ist
die „Qualität in der Chirurgie“ mit Berichten zu Zentrenbildung, Fehlermanagement und Qualitätssicherung.