Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Der Beruf der Krankenschwester und des Krankenpflegers hatte immer ein äußerst hohes Ansehen bei Patienten und der Bevölkerung. Die Arbeit wurde immer gerne mit Hingabe und Empathie durchgeführt. Die Patienten oder pflegebedürftigen Menschen, die diese Hilfe benötigen, sehen diese Bedeutung nach wie vor uneingeschränkt und sind sehr dankbar für jeden Handgriff, Zuspruch oder Teilhabe.
Die Anzahl der tätigen Durchgangsärzte ist sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Praxen seit Jahren rückläufig. Der BDC macht sich gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden u. a. in der Gemeinsamen BG-Kommission (GBK) für eine stetige Verbesserung der Bedingungen der D-Ärzte stark, um diesen Trend aufzuhalten und die Tätigkeit attraktiv zu gestalten.
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Gesundheit praktisch ohne Vorlaufzeit die angekündigte Rechtsverordnung zur Einführung der sogenannten Hybrid-DRG zum 1. Januar in Kraft gesetzt. Im Gegensatz zu dem ersten Referentenentwurf vom 21.9.2023 ist diese von sechs auf zwei Paragraphen zusammengeschmolzen, nachdem zahlreiche Regelungen sich als nicht rechtskonform erwiesen haben.
„Unfallchirurgie & Orthopädie“ stehen im Fokus der aktuellen Ausgabe, passend zum Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU), der vom 25. bis 28. Oktober 2022 in Berlin stattfindet. Der BDC ist an allen vier Kongresstagen mit einem Stand vertreten. Wir freuen uns, mit Ihnen vor Ort ins Gespräch zu kommen!
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Diese Ausgabe der Passion Chirurgie („UpDate Viszeralchirurgie“) widmet sich in drei Schwerpunkt-Artikeln den neuesten Entwicklungen bei der Behandlung von Krebserkrankungen des Rektums, der Leber und des Pankreas. Außerdem lesen Sie den BDC|Praxistipp zum AOP-Gutachten des IGES mit Titel „Ambulante Operationen und Interventionen patientengerecht vorantreiben – aber wie?“, zu dem sich Professor Billing für uns durch 300 Seiten Gutachten gearbeitet hat.
Einen schönen Spätsommer und viel Spaß beim Lesen, wünscht
Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion
Die Juni-Ausgabe steht unter dem Stern der Kongressnachlese DCK 2022. In der nächsten Woche haben Sie das gedruckte Exemplar auch in der Post.
In der Rubrik „CHIRURGIE“ finden Sie einen CME-Artikel („Lipödem- Diagnostik, Therapie und Kostenübernahmen“), zu dem Sie über unsere eAkademie 2 CME-Punkte erlangen können. Beantworten Sie einfach 10 Fragen…
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In der BDC|Akademie finden wieder vermehrt Präsenzveranstaltungen statt. Für das Seminar „Update perioperative Medizin“ in Berlin am 25. und 26. August 2022 sind noch Plätze frei: Informationen & Anmeldung
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In der Maiausgabe dreht sich im Schwerpunkt alles um die “Hernienchirurgie”. Sie finden im Schwerpunkt Artikel zu einer neuen Kooperationsform in der hernienchirurgischen Weiterbildung, dem UEMS – Zertifikat „Abdominal Wall Surgery“ sowie der kindlichen Leistenhernie.
Die Mitgliederversammlung hat im April beschlossen: Der BDC wird sich umbenennen in Berufsverband der Deutschen Chirurgie. Sie konnten bei der Versammlung nicht dabei sein? Lesen Sie in der Rubrik BDC|INTERN alle wichtigen Ergebnisse.
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