Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Presseagentur Gesundheit: Worum geht es bei dem Projekt?
Universitätsklinikum Bonn: Ein Ziel der Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) ist die verstärkte Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess. Schon zu Beginn soll die Aufnahme des Patienten insbesondere im ambulanten Umfeld deutlich verbessert werden. Wir etablieren daher einen Self-Check-In für die Patienten. Ähnlich wie beim Flughafen-Check-In werden in zentralen Klinikbereichen Patientenkioske aufgestellt, an denen die Patienten die administrative Aufnahme selbst durchführen können: Nach Einlesen der Versichertenkarte, elektronischer Unterschrift unter die Aufnahmedokumente und Einscannen von mitgebrachten Befunden werden die Patienten auf ihren aktuellen Termin hingewiesen und in den Wartebereich der entsprechenden Ambulanz geleitet. Von dort können sie dann direkt über ein ins Krankenhausinformationssystem (KIS) integriertes Aufrufsystem in den Behandlungsraum gerufen werden. Auch der Ruf per SMS ist möglich, sodass die Patienten nicht an den Warteraum gebunden sind.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn/Köln hat mit Meldung vom 27.10.2022 die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2023 veröffentlicht.
In einer Stellungnahme vom 20.10.2022 bemängelt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG), die im Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.9.2022 in Kraft getreten sind.
Unter den berufspolitischen Themen des 125. Chirurgenkongress in Berlin, der in vorbildlicher Form vom Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Herrn Prof. Rainer Arbogast ausgerichtet wurde – Gratulation! – war eines der beherrschenden Themen die Frage der Delegation oder der Substitution (Übertragung auf andere Gesundheitsberufe) ärztlicher Leistungen. Hier erhitzten sich auf ärztlicher wie juristischer Seite die Gemüter
In den letzten Jahren haben Presseberichte den Eindruck erweckt, dass die Zahl der Kinder, die vernachlässigt, missbraucht und/oder misshandelt werden, erheblich zugenommen hat. In absoluten Zahlen lässt sich das nicht belegen, aber jeder einzelne Fall ist tragisch und es Aufgabe einer Gesellschaft, alle Kinder vor Übergriffen zu schützen und dem Kindeswohl einen höheren Rang einzuräumen als dem so genannten Elternrecht. Die UN-Kinderrechtskonvention, von Deutschland 1992 ratifiziert, macht hier ganz unmissverständliche Vorgaben für Staat und Gesellschaft. Wir Kinder- und Jugendärzte beobachten in den letzten Jahren allerdings eine erhebliche Zunahme an erziehungsinkompetenten Familien, die Kinder gerade im Kleinkindalter nicht ausreichend fördern und zur Vernachlässigung mit all ihren Folgen neigen.
der Gesetzgeber, aber auch wirtschaftlich interessierte Gruppen, planen nicht nur, sondern haben längst in die Tat umgesetzt, was auf das hinausläuft: den Ersatz des Arztes durch nichtärztliches Personal. Man kann dies als Deprofessionalisierung infolge ökonomischen Drucks bezeichnen oder etwas drastischer auch als verordneten Blindflug im Nebel ohne Navigator. Das Ergebnis wird dann vermutlich ebenso neudeutsch wie verlogen als Kollateralschaden verbucht. Ganz im Sinne des Wortes von Karsten Vilmar, langjähriger Präsident
der Bundesärztekammer, der wie so oft früh und spitz formuliert hat, was niemand hören wollte, weil es leider genau die Wahrheit traf: „sozialverträgliches Frühableben“.
Der 125. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie im April 2008 steht unter dem Motto: „Chirurgische Heilkunst – vom Empirie zu Evidenz“. Die so genannte evidenzbasierte Medizin ist vergleichsweise spät nach Deutschland gekommen, und hier ist sie auf eine besondere medizinische Praxis-, Forschungs-, Beurteilungs-, und Entscheidungskultur getroffen wo Eminenz, Vehemenz, Konfidenz und Eloquenz mehr galten als empirische Evidenz im angelsächsischen Sinne, die sich vom kontinentaleuropäischen Verständnis von Evidenz deutlich unterscheidet.